Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können zu Recht auf die Einhaltung der Ruhezeiten bestehen und sollten sich nicht von Ihrem Nachbarn einschüchtern lassen. Ich würde Ihnen anraten, dem "Wunsch" des Nachbarn nachzukommen und bei der nächsten nächtlichen Ruhestörung die Polizei zu rufen. Diese ist ordnungsrechtlich für die Einhaltung von Ruhezeiten zuständig und entscheidet im Einzelfall, ob eine Ruhestörung vorliegt und unterbindet diese.
Zudem können Sie auch zivilrechtlich gegen den Nachbarn aufgrund eines Ihnen zustehenden Unterlassungsanspruchs vorgehen. Zur Meidung von wiederholten Ruhestörungen könnten Sie ihn förmlich zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung auffordern. Sollte er dies verweigern, könnten Sie beim zuständigen Gericht zunächst eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Ruhestörungen erwirken. Hierzu müssten Sie die Ruhestörungen allerdings glaubhaft machen bzw. beweisen können. Dies kann beispielsweise durch Zeugen geschehen. Ein Einsatzbericht der hinzugerufenen Polizei wäre dabei auch hilfreich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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