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Bankrecht/Vertragsinhaberschaft/Kontoinhaberschaft/Forderungsrecht

24. April 2006 12:23 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stephan Weingart

Soviel ich weiß können sich beim Bankkonto die Kontoinhaberschaft, die Vertragsinhaberschaft und das Forderungsrecht durchaus spalten. Ein klassisches Beispiel ist der Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall. Hier wird nur das Forderungsrecht bezüglich der vom Vertrag betroffenen (Guthaben)-Konten mit dem Tod des Kunden auf den Begünstigten übertragen, während die Kontoinhaberschaft/Vertragsinhaberschaft der Konten in den Nachlaß fallen. Spalten kann sich aber auch die Vertragsinhaberschaft und die Kontoinhaberschaft

Können Sie mir einige Fundstellen (juristische Aufsätze, Gerichtsurteile)nennen, die sich insbesondere mit dem Auseinanderfallen der Kontoinhaberschaft/Vertragsinhaberschaft beschäftigen?

Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

gerne lasse ich Ihnen auf diesem Weg einige Fundstellen zukommen:

1.) Gerichturteile

BGH in NJW 1994, Seite 931

BGH in NJW 1996, Seite 840

BGH in NJW 2005, Seite 2222

LG Saarbrücken in ZEV 2000, Seite 240

LG Düsseldorf in WM 1987, Seite 1009

2.) Bücher

Hellner/Steuer, Bankrecht und Bankpraxis

Schwintowski /Schäfer, Bankrecht

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