Soviel ich weiß können sich beim Bankkonto die Kontoinhaberschaft, die Vertragsinhaberschaft und das Forderungsrecht durchaus spalten. Ein klassisches Beispiel ist der Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall. Hier wird nur das Forderungsrecht bezüglich der vom Vertrag betroffenen (Guthaben)-Konten mit dem Tod des Kunden auf den Begünstigten übertragen, während die Kontoinhaberschaft/Vertragsinhaberschaft der Konten in den Nachlaß fallen. Spalten kann sich aber auch die Vertragsinhaberschaft und die Kontoinhaberschaft
Können Sie mir einige Fundstellen (juristische Aufsätze, Gerichtsurteile)nennen, die sich insbesondere mit dem Auseinanderfallen der Kontoinhaberschaft/Vertragsinhaberschaft beschäftigen?
Trifft nicht Ihr Problem? Weitere Antworten zum Thema:
VertragTodesfall
Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
gerne lasse ich Ihnen auf diesem Weg einige Fundstellen zukommen: