Hallo,
Ich habe vor kurzem ein EFH mit ca 500qm Grundstück in Schleswig-Holstein gekauft. Auf dem Nachbargrundstück stehen, entlang der ganzen Grundstückslänge(ca 30m)mehrere(8Stück)sehr große Tannen ca 8-10m hoch ca 20 cm von der Grenze entfernt und 2 Birken gleicher größe in ca 1-2 m abstand. Durch die Großen Bäume habe ich fast keine Sonne mehr auf meinem Grundstück(17m Breite)und der Rasen darunter ist stark vermoost. Die Wurzeln der Bäume ragen auf meinem Grundstück auch schon aus dem Boden heraus.
Nun würde ich gerne wissen, ob ich von dem Nachbarn verlangen kann das er die Bäume zurückschneidet oder gar entfernt. Da auf dieser Seite meines Grundstückes später mal mein Auffahrt gepflastert werden soll und dazu müssten die Wurzeln der Bäume auf meiner Seite gekappt werden. Und auf meiner Terasse hätte ich auch gerne ein bisschen Sonne.
Als Eigentümer haben Sie grundsätzlich einen Abwehranspruch gegen Ihren Nachbarn gem. § 1004 BGB
. Das bedeutet, sie können die Entfernung bzw. Rückschnitt der Bäume/Wurzeln geltend machen.
Allerdings setzt dies voraus, dass die Bäume/Wurzeln des Nachbarn Ihr Eigentum beeinträchtigen. Dies könnte insbesondere der Fall sein, wenn die Wurzeln die neue geplante Pflasterung beschädigen bzw. sie an den Baumaßnahmen erheblich hindern würden.
Die Beschattung eines Grundstücks stellt jedoch nach ständiger Rechtsprechnung keine erhebliche Beeinträchtigung dar. Einen Anspruch auf Licht gibt es leider nicht.
Im Übrigen müßte Ihr Nachbar auch ein Störer i.S.d.§ 1004 BGB
sein. Dies ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, wobei entscheidend ist, ob sich die Nutzung des störenden Grundstücks im Rahmen ordnungsgemäßer Bewirtschaftung hält. Von diesem Ansatz aus ist die Störereigenschaft Ihres Nachbarn allein
schon deswegen zu bejahen, weil er nicht ausreichend dafür Sorge getragen hat, dass Wurzeln nicht über sein Grundstück hinauswachsen und keine weiteren Schäden hervorrufen.
Ich hoffe, Ihnen mit der Antwort geholfen zu haben.