Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es kommt zunächst darauf an, welches Vermögen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung hatten.
Zunächst sollten Sie nochmals darüber nachdenken, ob Sie Ihrem Vater nicht irgendein Formular unterschrieben haben, z.B. Freistellungsaufträge.
Sie sollten zunächst Ihren Vater bitten, zu bestätigen, daß Sie von dem Vermögen keine Kenntnis und keinen Zugriff hatten. Das Bafögamt wird dem aber nicht zwingend glauben, wenn Sie z.B. den Freistellungsauftrag unterzeichnet haben.
Das Vermögen auf dem Sparbuch wird, wenn es auf Ihren Namen lautete, zunächst als Ihr Vermögen gewertet.
Die Bestrafung hängt u.a. von der Höhe des Schadens ab. Es droht Ihnen im schlimmsten Falle ein Verurteilung wegen Betruges oder eine Ordnungswidrigkeit. Es kann aber auch - bei geringem Schäden - eine Einstellung gem. § 153a StPO
folgen.
Sie sollten sich daher einen Anwalt nehmen, der Sie schon jetzt berät. Solange das Verfahren noch im Anfangsstadium ist, kann ein Anwalt noch sehr viel beeinflussen.
Für weitere Frage zu diesem Thema möchte ich Ihnen auch den Artikel des Kollegen Kaysers ans Herz legen. Diesen finden Sie unter 123recht.net im Ratgeberbereich (Rubrik: Strafrecht)
http://www.123recht.net/article.asp?a=14610
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Klaus Wille
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Rechtsanwalt Klaus Wille
Das beschriebene Vermögen hatte ich (allerdings nur auf papier) zum Zeitpunkt der Antragstellung auf meinem namen.
Aus den Kreditunterlagen meines Vaters geht hervor, dass das Geld auf dem sparkonto als Sicherheit für ein Darlehen meines Vaters diente und folglich nicht (auch wenn ich von der existenz gewusst hätte) zu meiner Verfügung stand. Mein Vater wird mir die Bestätigung schreiben, dass ich nichts davon wusste. Erste Frage: Kann er dafür bestraft werden?
Das Finanzamt hat ja mittlerweile sowieso Kenntnis von den Konten bekommen und das Verfahren gegen meinen Vater ist bereits abgewickelt. Aus den Unterlagen geht auch hervor, dass die beiden Konten von meinem Vater seit ich ein kleinkind war als "Schwarzgeldkonten" geführt wurden.
Dass ich von den Konten nichts wusste, kann ich mit diesen unterlagen darlegen. Zweite Frage: Muss ich denn trotzdem das Bafög zurückzahlen?
MfG
Das beschriebene Vermögen hatte ich (allerdings nur auf papier) zum Zeitpunkt der Antragstellung auf meinem namen.
Aus den Kreditunterlagen meines Vaters geht hervor, dass das Geld auf dem sparkonto als Sicherheit für ein Darlehen meines Vaters diente und folglich nicht (auch wenn ich von der existenz gewusst hätte) zu meiner Verfügung stand. Mein Vater wird mir die Bestätigung schreiben, dass ich nichts davon wusste. Erste Frage: Kann er dafür bestraft werden?
Das Finanzamt hat ja mittlerweile sowieso Kenntnis von den Konten bekommen und das Verfahren gegen meinen Vater ist bereits abgewickelt. Aus den Unterlagen geht auch hervor, dass die beiden Konten von meinem Vater seit ich ein kleinkind war als "Schwarzgeldkonten" geführt wurden.
Dass ich von den Konten nichts wusste, kann ich mit diesen unterlagen darlegen. Zweite Frage: Muss ich denn trotzdem das Bafög zurückzahlen?
MfG
Nachfrage 1) Nein
Nachfrage 2) Dies hängt davon ab, ob Sie den Freibetrag überschritten haben, etc.
Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, der die Unterlagen prüfen wird.