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BAFÖG Vermögensanrechnung besichertes Vermögen

23. März 2006 10:48 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

In den letzten 3 Jahren wurde von mir BAFÖG bezogen (ca. 17000€). Die Frage nach Vermögenswerten über dem Freibetrag wurde immer nach bestem Wissen und Gewissen mit Nein beantwortet.

Nun wurde mir vom Amt mitgeteilt, dass meine Zinserträge 2004 ca. 320 € betragen haben und ich bitte noch einmal meine Angaben zum Vermögen "überarbeiten" soll.

Ein Telefonat mit der Bank brachte ans Licht, dass mein Vater seit über 10 Jahren ein Festgeldkonto mit 20000€ Guthaben und ein Girokonto mit ca 6000€ Guthaben auf meinen Namen laufen ließ woher auch die Zinsen stammen. Beide Konten liefen auf meinen Namen und wurden zwischenzeitlich von meinem Vater aufgelöst, nachdem die Steuerfahndung die Umsätze in 2005 "nachversteuert" hatte.

Ich konnte über das Vermögen nie verfügen, da ich von der Existenz nichts wusste. Außerdem war das Festgeldkonto zur Sicherheit für ein betriebliches Darlehen meines Vaters bei der gleichen Bank gegeben worden. Eine Auflösung und eine Verfügen über das Geld auf dem Sparkonto war ohne weiteres gar nicht rechtlich durch mich möglich. Mit dem Guthaben des Sparkontos wurde in 2005 zudem das besicherte betriebliche Darlehen meines Vaters abgelöst. Wird das Sparkonto trotzdem als verfügbares Vermögen gewertet? Und was ist mit dem Girokonto? Das Vermögen des Girokonto wurde in 2005 wieder auf das laufende Konto meines Vaters umgebucht. Bekomme ich eine Strafe? Wenn ja, wie hoch ist diese zu erwarten. Wieviel Bafög werde ich zurückzahlen müssen?

23. März 2006 | 12:44

Antwort

von


(163)
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es kommt zunächst darauf an, welches Vermögen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung hatten.

Zunächst sollten Sie nochmals darüber nachdenken, ob Sie Ihrem Vater nicht irgendein Formular unterschrieben haben, z.B. Freistellungsaufträge.

Sie sollten zunächst Ihren Vater bitten, zu bestätigen, daß Sie von dem Vermögen keine Kenntnis und keinen Zugriff hatten. Das Bafögamt wird dem aber nicht zwingend glauben, wenn Sie z.B. den Freistellungsauftrag unterzeichnet haben.

Das Vermögen auf dem Sparbuch wird, wenn es auf Ihren Namen lautete, zunächst als Ihr Vermögen gewertet.

Die Bestrafung hängt u.a. von der Höhe des Schadens ab. Es droht Ihnen im schlimmsten Falle ein Verurteilung wegen Betruges oder eine Ordnungswidrigkeit. Es kann aber auch - bei geringem Schäden - eine Einstellung gem. § 153a StPO folgen.

Sie sollten sich daher einen Anwalt nehmen, der Sie schon jetzt berät. Solange das Verfahren noch im Anfangsstadium ist, kann ein Anwalt noch sehr viel beeinflussen.

Für weitere Frage zu diesem Thema möchte ich Ihnen auch den Artikel des Kollegen Kaysers ans Herz legen. Diesen finden Sie unter 123recht.net im Ratgeberbereich (Rubrik: Strafrecht)
http://www.123recht.net/article.asp?a=14610

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Klaus Wille

Rückfrage vom Fragesteller 23. März 2006 | 17:42

Das beschriebene Vermögen hatte ich (allerdings nur auf papier) zum Zeitpunkt der Antragstellung auf meinem namen.

Aus den Kreditunterlagen meines Vaters geht hervor, dass das Geld auf dem sparkonto als Sicherheit für ein Darlehen meines Vaters diente und folglich nicht (auch wenn ich von der existenz gewusst hätte) zu meiner Verfügung stand. Mein Vater wird mir die Bestätigung schreiben, dass ich nichts davon wusste. Erste Frage: Kann er dafür bestraft werden?

Das Finanzamt hat ja mittlerweile sowieso Kenntnis von den Konten bekommen und das Verfahren gegen meinen Vater ist bereits abgewickelt. Aus den Unterlagen geht auch hervor, dass die beiden Konten von meinem Vater seit ich ein kleinkind war als "Schwarzgeldkonten" geführt wurden.

Dass ich von den Konten nichts wusste, kann ich mit diesen unterlagen darlegen. Zweite Frage: Muss ich denn trotzdem das Bafög zurückzahlen?

MfG

Rückfrage vom Fragesteller 23. März 2006 | 17:44

Das beschriebene Vermögen hatte ich (allerdings nur auf papier) zum Zeitpunkt der Antragstellung auf meinem namen.

Aus den Kreditunterlagen meines Vaters geht hervor, dass das Geld auf dem sparkonto als Sicherheit für ein Darlehen meines Vaters diente und folglich nicht (auch wenn ich von der existenz gewusst hätte) zu meiner Verfügung stand. Mein Vater wird mir die Bestätigung schreiben, dass ich nichts davon wusste. Erste Frage: Kann er dafür bestraft werden?

Das Finanzamt hat ja mittlerweile sowieso Kenntnis von den Konten bekommen und das Verfahren gegen meinen Vater ist bereits abgewickelt. Aus den Unterlagen geht auch hervor, dass die beiden Konten von meinem Vater seit ich ein kleinkind war als "Schwarzgeldkonten" geführt wurden.

Dass ich von den Konten nichts wusste, kann ich mit diesen unterlagen darlegen. Zweite Frage: Muss ich denn trotzdem das Bafög zurückzahlen?

MfG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. März 2006 | 18:26

Nachfrage 1) Nein
Nachfrage 2) Dies hängt davon ab, ob Sie den Freibetrag überschritten haben, etc.

Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, der die Unterlagen prüfen wird.

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