Guten Tag,
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:
Eine Hochzeit ist zwar eine private Veranstaltung, die Dekoration der Location wird von Ihnen aber nicht privat, sondern gewerblich durchgeführt. Von daher haben Sie die besonderen Brandschutzregelungen zu beachten.
Ob der von Ihnen verwendete B1-Spray technisch denselben Schutz bietet wie ein B1-Stoff, muss im Zweifel von einem Sachverständigen geklärt werden. Ergibt diese Prüfung, dass der Schaden bei Verwendung von Stoff anstelle von Spray nicht oder nicht in diesem Umfang eingetretren wäre, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen insoweit schuldhaftes Verhalten zur Last gelegt werden kann mit der Folge, dass Sie nicht gegen Schadensersatzansprüche jeglicher Art abgesichert sind.
Sie sollten zudem über den Abschluss einer ausreichend hoch angesetzten Haftpflichtversicherung nachdenken.
Mit freundlichen Grüßen
4. Oktober 2019
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11:11
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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