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B1 Stoffe Verwendung Pflicht?

| 4. Oktober 2019 10:17 |
Preis: 40,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

wir sind ein Dekorationsteam für Hochzeiten. Wir benutzen meistenteils schwer entflammbare Stoffe nach B1, haben aber auch Stoffe ohne dieses Brandschutzklasse. Dafür haben wir unser B1 Spray dabei und sprühen die Stoffe damit ein.

Ist dies überhaupt notwendig, da es eine Hochzeit und somit eine private Veranstaltung ist? Oder ist das egal, da wir die Dekoration gewerblich durchführen?

Sollte es zu einem Zwischenfall kommen (z.B. durch Kerze und Stromkabel fängt ein Stoff Flammen welcher nicht B1 ist), sind wir dann mit den Sprays rechtlich gegen Schadensersatzansprüche jeglicher Art abgesichert?

4. Oktober 2019 | 11:11

Antwort

von


(2487)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
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Guten Tag,

ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:

Eine Hochzeit ist zwar eine private Veranstaltung, die Dekoration der Location wird von Ihnen aber nicht privat, sondern gewerblich durchgeführt. Von daher haben Sie die besonderen Brandschutzregelungen zu beachten.

Ob der von Ihnen verwendete B1-Spray technisch denselben Schutz bietet wie ein B1-Stoff, muss im Zweifel von einem Sachverständigen geklärt werden. Ergibt diese Prüfung, dass der Schaden bei Verwendung von Stoff anstelle von Spray nicht oder nicht in diesem Umfang eingetretren wäre, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen insoweit schuldhaftes Verhalten zur Last gelegt werden kann mit der Folge, dass Sie nicht gegen Schadensersatzansprüche jeglicher Art abgesichert sind.

Sie sollten zudem über den Abschluss einer ausreichend hoch angesetzten Haftpflichtversicherung nachdenken.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 4. Oktober 2019 | 11:17

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