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Azu Unrecht bezogenes Geld vom Staat

| 12. September 2014 10:35 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

wenn jemand im Jahre 1991/92 zu Unrecht Arbeitslosengeld bezogen hat und das kommt jetzt im Jahr 2014 raus was kann da passieren oder ist es schon verjährt.

Einsatz editiert am 12.09.2014 10:44:03

12. September 2014 | 11:21

Antwort

von


(951)
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworte:




Frage 1:
" was kann da passieren oder ist es schon verjährt."



Strafrechtlich kann Ihnen schon einmal nichts mehr passieren, weil hier die Taten aus den Jahren 1991/92 in 2014 bereits verjährt sind.


Was die Rückzahlungsverpflichtung angeht, müsste die Behörde erst einmal die damalige Bewilligung zurücknehmen ( § 45 SGB X ).

Allerdings greift dann insoweit § 45 III Satz 3 SGB X, der lautet:

"Bis zum Ablauf von zehn Jahren nach seiner Bekanntgabe kann ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung nach Absatz 2 zurückgenommen werden, wenn ..."


Nachdem hier also bereits mehr als 10 jahre vergangen sind und eine Erweiterung der 10-Jahresfrist nach Ihrer Schilderung nicht erkennbar ist, hätten sie also durch die Entdeckung nichts zu befürchten.





Bedenken Sie bitte, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.

Ich stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie gerne auch für eine weitere Interessenwahrnehmung jederzeit zur Verfügung. Klicken Sie dazu auf mein Profilbild, um meine Kontaktdaten einsehen zu können.




Mit freundlichen Grüßen


Raphael Fork
-Rechtsanwalt-


Rechtsanwalt Raphael Fork

Bewertung des Fragestellers 12. September 2014 | 11:38

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