Guten Tag,
Wenn der Verkäufer weder zahlungswillig noch -fähig ist, sollte zügig ein Vollstreckungstitel erwirkt werden, um wenigstens das Auto pfänden zu können. Die schnellste Möglichkeit, an einen Titel zu kommen, ist das Mahnverfahren (Formulare sind im Handel erhältlich). Wenn der Käufer keinen Widerspruch einlegt, kann der Vollstreckungsbescheid beantragt werden und damit dann der Gerichtsvollzieher mit Pfändung des Pkw beauftragt werden.
Für das Stellen des Mahnantrags braucht es keinen Rechtsanwalt, ebensowenig für den Antrag zum Erlass des Vollstreckungsbescheids. Die anfallenden Gerichtsgebühren sind nicht übertrieben hoch (richtet sich nach dem Wert der Forderung).
Ich weise noch darauf hin, dass der Kaufpreisanspruch mit Ablauf des Jahres 2008 verjährt. Es müssten also vorher die o. g. Maßnahmen ergriffen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Matthias Juhre.
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ra-juhre@web.de
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