Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihrer Sachverhaltsschilderung nach zu urteilen, ist zwischen Ihnen und dem Herrn kein Kaufvertrag zustande gekommen. Voraussetzung für das Zustandekommen eines Kaufvertrages sind Angebot und Annahme. Ihre Mitteilung, Sie würden das Fahrzeug nicht für weniger als € 5.500,00 verkaufen, ist nicht als verbindliches Angebot zu sehen, da es hier bereits an einer Preisabsprache fehlt. Sie gaben keinen bestimmten Preis an, sondern nur den Preisrahmen ("nicht weniger als € 5.500,00). Damit kann nur die Aussage des Herrn, er möchte das Fahrzeug kaufen, als Kaufangebot gesehen werden. Dieses haben Sie indes gerade nicht angenommen, da Sie weder mündlich noch per E-Mail verbindlich bestätigten, das Fahrzeug an ihn verkaufen zu wollen. Vielmehr sagten Sie ihm, er solle erst einmal vorbeikommen.
Damit haben Sie keinerlei Verpflichtung, dem Herrn das Fahrzeug zu verkaufen. Sie können das Fahrzeug damit frei veräußern.
Bitte beachten Sie, dass diese Einschätzung auf Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung erfolgt. Jede Änderung der Sachverhaltsgrundlage kann zu einer veränderten Einschätzung führen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein und stehe Ihnen bei Rückfragen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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