Sehr geehrter Ratsuchender,
setzen Sie dem Händler eine letzte kurze Nachfrist zur Mangelbeseitigung, maximal eine Woche. Drohen Sie für den Fall des Fristablaufs - je nachdem, was Ihren Interessen besser entspricht - den Vertragsrücktritt oder Ersatzvornahme an. Ziehen Sie dann jedoch in jedem Fall auch einen Rechtsbeistand hinzu.
Die Kosten der Nachbesserung, hier also etwa die Fahrkosten zur Werkstatt, hat der Händler zu tragen, auch bei erfolgreicher Nachbesserung.
Bei der Geltendmachung der Differenz zwischen den Literpreisen als Schaden ist eher Zurückhaltung geboten. Sie trifft zum einen eine Schadensminderungspflicht. Sie müssten sich entgegenhalten lassen, auch einfaches Benzin tanken zu können. Andererseits wäre der Nachweis zu erbringen, dass Sie bei funktionierender Gasanlage diese auch genutzt hätten und die jeweilige Fahrzeugnutzung erforderlich war.
Mit freundlichem Gruß
Kaussen
Rechtsanwalt
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte