Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ausländische Touristen, die ohne Aufenthaltsgenehmigung in die Türkei reisen, können dort ihren eigenen PKW für die Dauer ihres visumfreien Aufenthalts nutzen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Türkei und den Aufenthalt dort für eine Dauer von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen kein Visum.
Durch eine eintägige Ausreise kann kein erneuter Aufenthalt von weiteren 90 Tagen erreicht werden. Ist ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in der Türkei geplant, ist vor der Einreise bei den zuständigen türkischen Auslandsvertretungen in der BRD eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Für Personen mit anderer Staatsangehörigkeit können andere Regeln gelten, für die Erteilung von Touristenvisa.
Die Einfuhr eines eigenen Autos in die Türkei ist für Touristen grundsätzlich zulässig, wenn das vorübergehend erfolgt, das Fahrzeug im Land des ständigen Wohnsitzes des oder der Fahrer zugelassen ist und eine Versicherungspolice der Grünen Karte für die gesamte Dauer des Aufenthalts in der Türkei besteht.
Bei der erstmaligen Einfuhr des PKW muss dieser an der Grenze bei den Zollkontrollstellen deklariert werden, sonst droht ein Bußgeld.
PKW mit einem ausländischen Kennzeichen können aber nur maximal bis zu 2 Jahre bzw. 730 Tage in der Türkei verbleiben.
Der PKW darf ausschließlich auf dem Gebiet der Türkei benutzt werden.
Die Eigentümer des Fahrzeugs müssen sich innerhalb eines Jahres mehr als 185 Tage außerhalb der Türkei aufhalten., nicht unbedingt am Stück.
Der Zeitraum einer lediglich vorübergehenden Einfuhr eines PKW in die Türkei kann zwar formal verlängert werden. Dafür ist ein Zollabfertigungsverfahren einzuhalten und eine Steuer in Höhe von 100% des Marktwerts des Fahrzeugs zu entrichten.
Der PKW erhält dann türkische Kennzeichen und kann damit uneingeschränkt genutzt werden. Durch die hohe Steuer ist die Einfuhr eines Autos durch Ausländer für mehr als 2 wirtschaftlich unrentabel.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Anwalt, sie haben bei ihren Ausführungen berücksichtigt, dass wir Rentner sind ? Für diese "Gruppe" gibt es Sonderregelungen. Wir haben eine Aufenthaltsgenehmigung (Ikamet) für derzeit 2 Jahre, die Verlängerung war bisher unproblematisch.
Beste Grüße
Peter Wohlfarth
Für Rentner entfällt offenbar die Verpflichtung, 185 Tage im Ausland zu verbringen. Wenn Sie die Türkei ohne Ihren PKW vorübergehend verlassen und den Wagen dort unterstellen, können Sie die Restdauer voll ausnutzen.
Angeblich hat sich sie Frist seit dem 01.01.2024 verlängert. Ich kann das aber nicht verifizieren.