Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
In einem Schreiben an das Autohaus (zu dem Sie nicht verpflichtet sind), sollten Sie darauf hinweisen, dass Sie bereits eine Erklärung zur beschränkten Unfallfreiheit des PKWs gegeben haben. Zudem ergänzen Sie, dass Sie das hintere Seitenteil nicht ausgetauscht haben und dort – wie sich aus Ihrer Erklärung ergibt – auch kein Ihnen bekannter Unfall erfolgt ist. Eine andere Möglichkeit besteht darin, gar nichts zu machen. Es ist nicht ersichtlich, warum Sie erneut eine Erklärung abgeben sollen, die Sie bereits abgegeben haben.
Wenn Sie die von dem Autohaus zugesandte Erklärung unterschreiben, laufen Sie Gefahr, wegen Schadensersatzes in Anspruch genommen zu werden. Außerdem würden Sie sich in der Nähe des Betruges bewegen. Hiervon kann ich Ihnen nur abraten.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Markus A. Timm
-Rechtsanwalt-
Timm@Rae-Linden.de
www.Rae-Linden.de
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