Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Ausserordentliche Kündigung Pachtvertrag landw.Flächen

26. November 2011 22:19 |
Preis: 75€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Grüss Gott,
unter der Massgabe, dass die Pacht von Jahr zu Jahr angepasst wird und dies seit Jahren versprochen wurde, habe ich einen Pachtvertrag abgeschlossen. Die pachtende Agrargenossenschaft hat die Pacht nicht in Richtung der von der BVVG geforderten Pachten angepasst. Im Vorfeld wurde mehrfach schriftlich die Kündigung avisiert.
Auf meine Kündigung hin teilt mir der Pächter mit, dass wegen Eigenbedarf eine Kündigung nicht möglich ist. Ich habe vor die Wiedereinrichtung im lanwirtschaftlichen Nebenerwerb zu betreiben. Ich habe einen grösseren Hof mitt Ställen, Scheune und ca 14 ha. Weitere eigene Flächen habe ich anderen Pächtern ebenfalls gekündigt.MfG

26. November 2011 | 23:02

Antwort

von


(1624)
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

1. Eine Kündigung des Pachtvertrages ist dann möglich, wenn der Pächter nicht die vertraglich vereinbarte Pacht zahlt. Auch eine vertragliche Anpassung der regelmäßigen Pachtzahlung auf Grundlage der Werte der BVVG verpflichtet den Pächter die angepassten Pachtzahlungen zu entrichten.

Da nach Ihren Angaben mehrfach auf die erhöhte Pachtzahlung hingewiesen wurde, wird eine fristlose Kündigung nicht mehr möglich sein, soweit die ordentliche Kündigung nicht ausgeschlossen ist.

Soweit die ordentliche Kündigung im Pachtvertrag nicht ausgeschlossen ist, haben Sie die Möglichkeit den Pachtvertrag ordentlich zu kündigen und die ausstehende Pachtzahlung gerichtlich einzufordern.

2. Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ergibt sich jedoch nur, wenn dies im Pachtvertrag ausdrücklich geregelt ist.

Eine gesetzliche Möglichkeit zur Eigenbedarfskündigung findet sich nur im Wohnraummietrecht, nicht jedoch im Bereich eines landwirtschaftlichen Pachtvertrages.

Nach einer Entscheidung des OLG Naumburg vom 21.12.2000 und 08.01.2004 kann jedoch nur der ursprüngliche Verpächter und nicht ein späterer Käufer des Pachtgrundstückes die Eigenbedarfskündigung aussprechen.

Das OLG Dresden sieht eine Kündigungsmöglichkeit auch bei einem Erwerber, der den Pachtvertrag nicht abgeschlossen, aber gem. § 566 BGB in den Pachtvertrag eingetreten ist. Schließlich haben auch die nahen Angehörigen (Kinder) eine Kündigungsmöglichkeit wegen Eigenbedarf, wenn dies im Pachtvertrag geregelt ist.

3. Im Ergebnis können Sie Ihr Kündigungsrecht nur ausüben, wenn ein Zahlungsrückstand besteht oder eine Eigenbedarfskündigung im Pachtvertrag geregelt ist und die Voraussetzung für eine solche Kündigung vorliegt.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit weiterhin zur Verfügung.

Mit besten Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

ANTWORT VON

(1624)

Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Vertragsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118979 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER