Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ein außerordentliches Kündigungsrecht, was nie vertraglich ausgeschlossen werden kann, hier erfolgreich durchzusetzen, halte ich zu meinem Bedauern für kaum möglich.
Allgemein liegt ein wichtiger Grund für eine Kündigung vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Dass es sich bei der Fläche tatsächlich um Baugrund handelt, welches durch die direkte Seelage besonders interessant ist, ist meiner Meinung nach kein derartig wichtiger Grund.
Soweit hier der Pächter angegeben hat, es wäre doch kein Baugrund mehr, so wäre das ggf. nur ein Irrtum, was dann nicht zu einer neben einer Kündigung denkbaren Anfechtung wegen arglistiger Täuschung führen kann.
Ich nehme an, dass Sie in Funktion des Verpächters fragen (ansonsten fragen Sie gerne kostenlos nach - s. u.).
Der Verpächter hat die Lage und die Beschaffenheit des Grundstücks jedoch selbst einzuschätzen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen