Mutter mit zwei Kinder. Kinder 11 jahre alt und 6 Jahre alt haben einen Griechichen Pass. Mutter hat einen griechichen Aufenthalt als "Family Member of Greek citizen" für 5 jahre.
Mutter arbeitet seit 1 Jahr 20 Stunden in der Woche. Mutter bekommt aber seit 1 Jahr und 4 Monate keine Aufenthalt in Deutschland sonder nur eine Fiktionsbescheinigung. Ausländerbehörde antwortet nicht obwohl sie 2 mal alle unterlagen gesendet habe. Was kann man machen um eine Antwort von Ausländerbehörde zu erhalten? Zuletzt hat sie die Unterlagen in April 2023 gesendet und nach 6 Monaten immer noch keine Antwort erhalten. Hat sie das Recht einer Aufenthalterlaubnis in Deutschland?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da Ihre Kinder EU-Bürger sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, haben auch Sie das Recht nach dem FreizügG/EU auf einen Aufenthaltstitel. Nach spätestens fünf Jahren Aufenthaltes haben Sie gar ein Anrecht auf die Niederlassungserlaubnis. Dieses müsste aber anhand der Angaben zur Aufenthaltsdauer genauer geprüft werden.
Die Ausländerbehörde ist verpflichtet, Ihren Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zu bearbeiten. Wenn Sie nach angemessener Zeit keine Antwort erhalten haben, haben Sie das Recht, eine sogenannte Untätigkeitsklage einzureichen. Dies ist eine Klage, die Sie einreichen können, wenn eine Behörde nicht innerhalb einer angemessenen Frist auf Ihren Antrag reagiert hat. Die Frist beträgt in der Regel drei Monate, kann aber in einigen Fällen auch länger sein. Eventuell wäre in Ihrem Fall ebenfalls eine kombinierte Verpflichtungsklage in Erwägung zu ziehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.