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Auskunftspflicht Reisen außerhalb des EU-Auslands, Zustimmung, usw.

11. Juli 2024 13:34 |
Preis: 87,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


08:57

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe das alleinige Sorgerecht für meinen 10jährigen Sohn.

Die Mutter hat ein Umgangsrecht. Unter anderem die Hälfte der Ferienzeiten. Hierzu habe ich den Pass und die Krankenkarte des Kindes auszuhändigen.

——
Zeitliche abgelaufene Vorgeschichte:
Es kam vor fast 10 Jahren zu einer Entziehung die es notwendig machte eine Rücküberführung nach Haager Abkommen zu beantragen (die Kindsmutter ist nach einem Polizeieinsatz gegen sie in Zürich wegen einer anderen Sache dann „freiwillig" zurückgekehrt) und es war damals notwendig Strafanzeige zu stellen (wie üblich durch die StA eingestellt).
——-

Bislang wusste ich nicht oder nur nachträglich, wo sich das Kind aufhält. Auch um nicht des "Stalkens" bezichtigt zu werden. Richtig ist natürlich auch, dass der umgangsberechtigte Elternteil hier frei entscheiden kann wohin er fährt, sofern es nicht von erheblicher Bedeutung ist. Das ist aber hier meiner Meinung der Fall.

Die Fragestellung:
In den SOMMERFERIEN 2023 ist die Kindsmutter mit dem Kind in die Türkei gereist. Das Kind ist nicht unerheblich erkrankt zurückgekommen. Die Kindsmutter hat leider wieder keine medizinischen Maßnahmen eingeleitet (schwere Mittelohrentzündung).

Ich hatte nun daher das erste Mal die Kindsmutter zu den letzten Herbstferien explizit gefragt habe, ob sie mit mit dem Kind in den HERBSTFERIEN Deutschland bzw. die EU verläßt. Sie teilte mir mit, dass sie zur ihrer Mutter nach England fahren würde. Das war offensichtlich die Unwahrheit.

Ich musste damals durchaus erschrocken feststellen, dass die Kindsmutter mit dem Kind nach Mexiko gereist ist. Für Mexiko bestehen für die größten Teile Reisewarnungen, die USA hat vor wenigen Monaten das gesamte Land zur "No-Go-Area" gemacht. Grund sind die Gewaltexzesse.

Ich hätte hier niemals mein Zustimmung gegeben. Wie die Kindsmutter es überhaupt geschafft hat, ohne Vollmachten und Zustimmungen über England und auch nach Mexiko einzureisen, ist merkwürdig. Beide Länder sind sehr streng und verlangen üblicherweise sogar beglaubigte Vollmachten was das angeht. Der Pass meines Kindes trägt zudem einen Sorgerechtsvermerk. Allerdings auf Deutsch. Die Nachnamen der Kindsmutter und des Kindes unterscheiden sich zudem.

Zu den letzten Winterferien hat mich das Jugendamt gebeten, die Herausgabe des Passes zu verweigern. Das war mir zu heiß, ich riskiere Ordnungsgeldanträge. Ich habe daher selbstständig einen Eil-Antrag beim Familiengericht gestellt, den Pass nicht herauszugeben. Dieser wurde abelehnt. Das wäre in einem Umgangsverfahren zu klären. Im übrigen wäre das ein Elternkonflikt und mit der Herausnahme des Kindes wurde indirekt gedroht.

Nun stehen die Sommerferien an. Die Mutter hat mich nicht informiert. Auf meine Nachfrage wurde wieder behauptet, nur nach England zu reisen. Ich vermute ich werde wieder belogen.

Kann ich hier irgendwie tätig werden?

Unterhalt wird trotz vorhandenem Unterhaltstitel nicht bezahlt. Die Kindesmutter hat Insolvenz beantragt. Aber auch der aktuelle Unterhalt nach dem Insolvenzantrag wird nicht bezahlt.

11. Juli 2024 | 14:48

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


Sie müssten beim Familiengericht einen Antrag nach 1684 (4) BGB stellen, wonach das Umgangsrecht durch das Gericht eingeschränkt werden kann, sofern es das Kindeswohl erfordert.

Damit könnten Sie ggfs. den Aufenthalt auf England begrenzen.


Hier müssten die darlegen können, dass die Reisen außerhalb von Europa Risiken oder Gesundheitsgefahren für das Kind darstellen.

Dabei können Sie auf die vergangenen Vorkommnisse hinweisen.

Ob das von Gericht allerdings aus ausreichend angesehen wird, könnte fraglich sein, wenn das genaue, künftige Reiseziel nicht von der Kindesmutter benannt wird


Daher kann es ratsam sein, auch die von der Kindesmutter geschuldete Auskunftspflicht mit gerichtlich geltend zu machen, da die Kindesmutter die Verpflichtung hat, Sie auch dann im Vorfeld von den Reiseplänen zu informieren, wenn sie in dieser Zeit das alleinige Umgangsrecht hat. Denn das Zielland muss dann benannt werden (OLG Hamburg, Beschl.v. 13.07.2011, Az: 12 UF 80/11; OLG Köln, Beschl.v. 22.11.2011) gerade wenn es schon solche Vorkommisse gegeben hat, wie Sie nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung vorgekommen sind.


Daher kann es sich hier anbieten, über das Familiengericht Auskunft verbunden mit einen Begrenzung dann gerichtlich geltend zu machen.


Nur werden Sie einen Missbrauch dieser Beschränkungen kaum verhindern können. Wenn die Kindesmutter es also darauf anlegt, absichtlich falsche Auskünfte zu geben oder mögliche Beschränkungen zu ignorieren, wird sie es faktisch machen können, selbst wenn später dann - nicht durchsetzbares - Ordnungsgeld drohen sollte. Darüber müssen sie sich also im Klaren sein.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Rückfrage vom Fragesteller 14. Juli 2024 | 08:25

Vielen Dank für Ihre Beratung. Haben Sie Erfahrungen mit internationalen Grenzpolizisten?
Die Mutter hat einen rumänischen Pass, mein Sohn einen deutschen Pass. Es besteht auch keine Namensgleichheit im Nachnamen.
Ich arbeite in einem internationalen Büro und kenne die Probleme meiner Kollegen aus Israel, Frankreich und der Schweiz bei Grenzübertritten in England. So werden viele Alleinreisenden mit Kindern ohne Vollmachten daran gehindert.

Wie es die Mutter dennoch schafft, ist mir ein Rätsel und beängstigend.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. Juli 2024 | 08:57

Sehr geehrter Ratsuchender,


er wird teilweise mit gefälschten Papieren gearbeitet, die teilweise heutzutage so gut sind, dass Sie Täterin damit durchkomen kann.


Wie es in England dann trotz der mangelnden Namensidentität gleichwohl offenbar möglich ist, kann eigentlich dann nur so erklärt werden.


Daher sollten Sie über das Familiengericht das geschilderte Verfahren einleiten lassen, um zumindest so den Schutz möglicherweise zu verstärken.




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg

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