Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie müssten beim Familiengericht einen Antrag nach 1684 (4) BGB stellen, wonach das Umgangsrecht durch das Gericht eingeschränkt werden kann, sofern es das Kindeswohl erfordert.
Damit könnten Sie ggfs. den Aufenthalt auf England begrenzen.
Hier müssten die darlegen können, dass die Reisen außerhalb von Europa Risiken oder Gesundheitsgefahren für das Kind darstellen.
Dabei können Sie auf die vergangenen Vorkommnisse hinweisen.
Ob das von Gericht allerdings aus ausreichend angesehen wird, könnte fraglich sein, wenn das genaue, künftige Reiseziel nicht von der Kindesmutter benannt wird
Daher kann es ratsam sein, auch die von der Kindesmutter geschuldete Auskunftspflicht mit gerichtlich geltend zu machen, da die Kindesmutter die Verpflichtung hat, Sie auch dann im Vorfeld von den Reiseplänen zu informieren, wenn sie in dieser Zeit das alleinige Umgangsrecht hat. Denn das Zielland muss dann benannt werden (OLG Hamburg, Beschl.v. 13.07.2011, Az: 12 UF 80/11; OLG Köln, Beschl.v. 22.11.2011) gerade wenn es schon solche Vorkommisse gegeben hat, wie Sie nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung vorgekommen sind.
Daher kann es sich hier anbieten, über das Familiengericht Auskunft verbunden mit einen Begrenzung dann gerichtlich geltend zu machen.
Nur werden Sie einen Missbrauch dieser Beschränkungen kaum verhindern können. Wenn die Kindesmutter es also darauf anlegt, absichtlich falsche Auskünfte zu geben oder mögliche Beschränkungen zu ignorieren, wird sie es faktisch machen können, selbst wenn später dann - nicht durchsetzbares - Ordnungsgeld drohen sollte. Darüber müssen sie sich also im Klaren sein.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Vielen Dank für Ihre Beratung. Haben Sie Erfahrungen mit internationalen Grenzpolizisten?
Die Mutter hat einen rumänischen Pass, mein Sohn einen deutschen Pass. Es besteht auch keine Namensgleichheit im Nachnamen.
Ich arbeite in einem internationalen Büro und kenne die Probleme meiner Kollegen aus Israel, Frankreich und der Schweiz bei Grenzübertritten in England. So werden viele Alleinreisenden mit Kindern ohne Vollmachten daran gehindert.
Wie es die Mutter dennoch schafft, ist mir ein Rätsel und beängstigend.
Sehr geehrter Ratsuchender,
er wird teilweise mit gefälschten Papieren gearbeitet, die teilweise heutzutage so gut sind, dass Sie Täterin damit durchkomen kann.
Wie es in England dann trotz der mangelnden Namensidentität gleichwohl offenbar möglich ist, kann eigentlich dann nur so erklärt werden.
Daher sollten Sie über das Familiengericht das geschilderte Verfahren einleiten lassen, um zumindest so den Schutz möglicherweise zu verstärken.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg