Auskunftspflicht unaufgefordert nach Lohnerhöhung?
| 19.02.2009 20:29
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab
Ich bin seit 2005 geschieden,
und bin für ein minderjähriges Kind unterhaltspflichtig.
Am 1 April 2008 habe ich meine Arbeitsstelle gewechselt.
Als mein Ex Frau dies mitbekam, wurde ich zur Auskunft meines neuen Einkommens aufgefordert, sowie zur Vorlage des Arbeitsvertrages.
Dieser Aufforderung bin ich im Juni 08 nachgekommen.
(Lohnbescheinigung Okt 07 bis März 08 )
Inzwischen bin ich vom Tochterunternehmen zur Hauptgesellschaft gewechselt.
Dadurch habe ich natürlich auch einen anderen Arbeitsvertrag bekommen und eine Lohnerhöhung von 11,5 % ausgehandelt.
Nach meinem Kenntnisstand bin ich alle 2 Jahre verpflichtet, auf Verlangen über meine Einkommensverhältnisse Auskunft zu erteilen.
Muss ich in dieser Situation unaufgefordert die Änderung mitteilen?