Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Aushilfe Minijobzentrale nachträgliche Anmeldung

8. Januar 2015 13:27 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von


13:53

Hallo,
angenommen ein kleines Einzelunternehmen hat es versäumt nach dem Wechsel der Aushilfe die neue Aushilfe anzumelden. Die alte war angemeldet. So nun arbeite die neue Aushilfe z.B. schon ein Jahr und verdient ca. 200 euro im monat. der AG möchte die Aushilfe jetzt dringend anmelden weil es keine Absicht war die Anmeldung zu vergessen.

Wie soll er am besten vorgehen? Welche Strafe kommt auf ihn zu?

8. Januar 2015 | 13:44

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragstellerin,

wenn die nicht erfolgte Anmeldung fahrlässig gewesen ist und auch die Außenstände sofort beglichen werden, dürfte in der Regel von einer Strafe auch abgesehen werden.

Sie sollten aber unverzüglich die Versicherungsträger/Minijobzentrale/Krankenkassen und auch das Finanzamt darüber informieren, also die Anmeldung nunmehr komplett rückwirkend vornehmen und darauf hinweisen, dass dieses vergessen worden ist, allerdings dass die ausstehenden Beträge sofort nachgezahlt werden.

Das dürfte sodann keine Probleme geben.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist.

Mit freundlichen Grüßen


Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 8. Januar 2015 | 13:47

Vielen Dank, das werde ich gleich tun. Ist es fahrlässig wenn man es aus gesundheitlichen Gründen verschwitzt hat?
Warum muss ich das auch dem FA melden? Es ist nur ein 450 EUR job. Also keine Lohnsteuer oder ähnliches?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. Januar 2015 | 13:53

Sehr geehrte Fragestellerin,

ausweislich der unterschiedlichen Tätigkeiten betreffen einige Punkte auch das Finanzamt:

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_450_euro_minijob/04_pauschalabgaben/node.html

sodass ich Ihnen einfach der Vorsicht halber rate, auch eine Information an das Finanzamt zu schicken, um auch zu zeigen, dass hierbei offen mit der Sache umgegangen wird.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist.

Mit freundlichen Grüßen


Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(3567)

Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER