Sehr geehrte Fragstellerin,
wenn die nicht erfolgte Anmeldung fahrlässig gewesen ist und auch die Außenstände sofort beglichen werden, dürfte in der Regel von einer Strafe auch abgesehen werden.
Sie sollten aber unverzüglich die Versicherungsträger/Minijobzentrale/Krankenkassen und auch das Finanzamt darüber informieren, also die Anmeldung nunmehr komplett rückwirkend vornehmen und darauf hinweisen, dass dieses vergessen worden ist, allerdings dass die ausstehenden Beträge sofort nachgezahlt werden.
Das dürfte sodann keine Probleme geben.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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E-Mail:
Vielen Dank, das werde ich gleich tun. Ist es fahrlässig wenn man es aus gesundheitlichen Gründen verschwitzt hat?
Warum muss ich das auch dem FA melden? Es ist nur ein 450 EUR job. Also keine Lohnsteuer oder ähnliches?
Sehr geehrte Fragestellerin,
ausweislich der unterschiedlichen Tätigkeiten betreffen einige Punkte auch das Finanzamt:
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_450_euro_minijob/04_pauschalabgaben/node.html
sodass ich Ihnen einfach der Vorsicht halber rate, auch eine Information an das Finanzamt zu schicken, um auch zu zeigen, dass hierbei offen mit der Sache umgegangen wird.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt