Sehr geehrter Fragesteller,
nach Ihrer Schilderung haben Sie schon eine schriftliche Zustimmung gegeben.
Damit ist nach außen dokumentiert, dass und was Sie vereinbart haben. Dies ist als vertragliche Vereinbarung zu werten. Der Abschluss eines Vertrages steht jedem frei (Vertragsfreiheit). Geschützt sind Sie insoweit nur bei Irrtum, Täuschung, Drohung oder tätlicher Gewalt. Dafür sind aber keine Ansätze erkennbar. Eine Anfechtung des Vertrages scheidet daher aus.
Wenn Sie noch Fragen haben, nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Hauke Hagena
Rechtsanwalt / Steuerberater
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