Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Nein, Sie haben damit nicht Ihr Vermögen an die Stadt, den Bürgermeister oder den Sachbearbeiter übertragen.
Bereits aus dem Kontext des Anschreibens und auch aus der Formulierung selbst, ergibt sich, dass Sie nicht beabsichtigen das Vermögen auf die Stadt zu übertragen. Es ist deshalb auch aus Sicht des Empfängers sehr klar ersichtlich, dass das eine ungeschickte Formulierung ist.
Darüber hinaus wäre das aber auch als Schenkungsversprechen unwirksam, weil die dafür erforderliche Form nicht eingehalten worden ist. Ein Schenkungsversprechen ist nach § 518 BGB nur wirksam, wenn es notariell beurkundet wird. Das ist aber nicht der Fall, deshalb können Sie auf diese Weise auch nicht wirksam eine Schenkung versprechen. Man könnte so ein formal unwirksames Schenkungsversprechen auch nur durch die Erfüllung heilen, also nur wenn man tatsächlich bezahlen würden.
Insgesamt besteht deshalb kein Grund zur Sorge. Wenn für Sie derartige Behördenkorrespondenz anstrengend oder belastend ist, dann würde ich Ihnen empfehlen sich in Zukunft an eine Beratungsstelle der Stadt oder eines sozialen Trägers (z.B. Caritas oder Diakonie) zu wenden, um sich unterstützen zu lassen. Dann haben Sie den Vorteil, dass jemand für Sie mitdenkt und Sie unterstützt. Das kann auch hilfreich sein, wenn Sie selbst die Unterlagen vorbereitet haben und einfach eine zweite Person für ein Vier-Augen-Prinzip bzw. als moralische Unterstützung benötigen.
Ich wünsche Ihnen eine baldige erfolgreiche Genesung und hoffe, dass ich Ihre Frage verständlich beantwortet habe.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
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vielen dank für ihre fachlich versierte und für mich gut verständliche antwort. dies bietet mir große rechtssicherheit.
im rahmen meiner einmaligen nachfrage möchte ich fragen, ob Sie es für gut und dienlich erachten, dass ich das korriegierte schreiben (mit der nun passenden formulierung) per einschreiben an das wohngeldamt nachschicke?
bislang erfolgte die kommunikation einzig auf elektronischem weg.
Danke, Gruß T.
Sehr geehrter Fragesteller,
Danke für die Rückmeldung. Gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage:
Aus meiner Sicht ist es nicht erforderlich, dass Sie den Antrag nochmals per Post übersenden. Ich würde an Ihrer Stelle jetzt erst einmal abwarten. Wenn es noch Rückfragen gibt, dann wird man auf Sie zukommen. Ihre Stadt bietet übrigens auch einen Wohngeldantrag über ein Portal an, vielleicht ist das für Sie eine bessere Möglichkeit für die Zukunft. Aber aktuell sehe ich wirklich keinen weitergehenden Handlungsbedarf.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-