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Aus Dummheit alles der Stadt geschenkt?

| 28. September 2025 15:23 |
Preis: 69,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


16:44

Mir ist etwas Dummes passiert.
Mir ist das selbst auch etwas unangenehm.
Mir ist dies wohl aus Unaufmerksamkeit und aufgrund gesundheitlicher Konzentrationsschwierigkeiten passiet. Aber das soll keine Entschuldigung sein.
Ich befinde mich aktuell im Krankengeldbezug, da ich seit über 2 Monaten arbeitsunfähig erkrankt bin.
Durch meine Teilzeitstelle reichte mein monatliches Einkommen so gerade aus, dass ich über die Runden kam. Im Krankengeldbezug liegen meine Leistungen in etwa bei 666 Euro / Netto monatlich (nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge). Das reicht natürlich nicht mehr aus um meinen eigenen monatlichen Unterhalt zu bestreiten. Anspruch auf Bürgergeld habe ich nicht, da mein Vermögen hierfür zu hoch ist.
Der Anspruch auf Wohngeld könnte aktuell möglicherweise erfüllt sein.
Nun habe ich einen Antrag auf Wohngeld NRW (Stadt Dortmund) gestellt. Das Wohngeldamt benötigt einen Vermögensnachweis.
Ich habe diesen Vermögensnachweis allerdings so dumm formuliert, dass sich dies jetzt wie eine Übertragung des Vermögens anhört. Allerdings an wen? An die Stadt, den Bürgermeister, den Sachbearbeiter? (Galgenhumor)

Wichtig: Als Überschrift stand auf dem Schriftsatz "Wohngeldantrag sowie der Betreff Vermögensnachweis auf angegebenem Konto Name, Geburtsdatum"
Dann folgt ein Screenshot der Vermögensübersicht des Kontos und dann folgt folgender Auszug aus meiner Formulierung: „Hiermit überlasse ich Ihnen mein vorhandenes Vermögen auf meinem Konto, Name des Antragstellers für Wohngeld. Dieses beläuft sich zum 28.09.2025, dem Tag der Antragstellung, auf 60.915,14 €. Von diesem Geld muss ich aktuell unter anderem meinen Lebensunterhalt bestreiten, da ich monatlich lediglich ca. 666 € Krankengeld erhalte. Die Bescheinigung über das Krankengeld habe ich beigefügt."
Eigentlich sollte es natürlich lauten: Hiermit überlasse ich Ihnen den Vermögensnachweis über mein vorhandenes Vermögen (…)

Auf dem Schriftsatz meines separatem Anschreibens zum Wohngeldantrag (separat !) befindet sich meine Unterschrift. Dort steht in der Fußzeile Anhang: Vermögensnachweis, Krankengeldbescheid, Mietvertrag.
Der sehr blöd formulierte Vermögensnachweis ist dann ein eigenständiges PDF Dokument und trägt selbst keine Unterschrift. Das separate Anschreiben aber schon.

Kann eine Stadt bei notorisch klammen Kassen so etwas als unverhoffte Schenkung und nette Spritze für den kommunalen Haushalt auffassen? Das wäre ja schon ein bisschen ein Ausnutzen der Situation. Schließlich sollte ja eigentlich klar sein worum es geht; nämlich um die Mitteilung des Vermögensnachweises. Zudem schreibe ich: "Von diesem Geld muss ich aktuell unter anderem meinen Lebensunterhalt bestreiten"

Natürlich habe ich umgehend (ca. 30 Minuten später) den korrigierten Schriftsatz dem Wohngeldamt zugesendet und unmissverständlich geschrieben, dass die vorausgegangene Mitteilung gegenstandslos ist. Aber ich bin aktuell eben unsicher und mache Fehler.

Habe ich jetzt alles an die Stadt übertragen , geschenkt?

28. September 2025 | 16:27

Antwort

von


(2252)
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Nein, Sie haben damit nicht Ihr Vermögen an die Stadt, den Bürgermeister oder den Sachbearbeiter übertragen.

Bereits aus dem Kontext des Anschreibens und auch aus der Formulierung selbst, ergibt sich, dass Sie nicht beabsichtigen das Vermögen auf die Stadt zu übertragen. Es ist deshalb auch aus Sicht des Empfängers sehr klar ersichtlich, dass das eine ungeschickte Formulierung ist.

Darüber hinaus wäre das aber auch als Schenkungsversprechen unwirksam, weil die dafür erforderliche Form nicht eingehalten worden ist. Ein Schenkungsversprechen ist nach § 518 BGB nur wirksam, wenn es notariell beurkundet wird. Das ist aber nicht der Fall, deshalb können Sie auf diese Weise auch nicht wirksam eine Schenkung versprechen. Man könnte so ein formal unwirksames Schenkungsversprechen auch nur durch die Erfüllung heilen, also nur wenn man tatsächlich bezahlen würden.

Insgesamt besteht deshalb kein Grund zur Sorge. Wenn für Sie derartige Behördenkorrespondenz anstrengend oder belastend ist, dann würde ich Ihnen empfehlen sich in Zukunft an eine Beratungsstelle der Stadt oder eines sozialen Trägers (z.B. Caritas oder Diakonie) zu wenden, um sich unterstützen zu lassen. Dann haben Sie den Vorteil, dass jemand für Sie mitdenkt und Sie unterstützt. Das kann auch hilfreich sein, wenn Sie selbst die Unterlagen vorbereitet haben und einfach eine zweite Person für ein Vier-Augen-Prinzip bzw. als moralische Unterstützung benötigen.

Ich wünsche Ihnen eine baldige erfolgreiche Genesung und hoffe, dass ich Ihre Frage verständlich beantwortet habe.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


Rückfrage vom Fragesteller 28. September 2025 | 16:39

vielen dank für ihre fachlich versierte und für mich gut verständliche antwort. dies bietet mir große rechtssicherheit.

im rahmen meiner einmaligen nachfrage möchte ich fragen, ob Sie es für gut und dienlich erachten, dass ich das korriegierte schreiben (mit der nun passenden formulierung) per einschreiben an das wohngeldamt nachschicke?
bislang erfolgte die kommunikation einzig auf elektronischem weg.

Danke, Gruß T.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. September 2025 | 16:44

Sehr geehrter Fragesteller,

Danke für die Rückmeldung. Gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage:

Aus meiner Sicht ist es nicht erforderlich, dass Sie den Antrag nochmals per Post übersenden. Ich würde an Ihrer Stelle jetzt erst einmal abwarten. Wenn es noch Rückfragen gibt, dann wird man auf Sie zukommen. Ihre Stadt bietet übrigens auch einen Wohngeldantrag über ein Portal an, vielleicht ist das für Sie eine bessere Möglichkeit für die Zukunft. Aber aktuell sehe ich wirklich keinen weitergehenden Handlungsbedarf.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-

Bewertung des Fragestellers 28. September 2025 | 17:11

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Meine Anfrage wurde durch die Rechtsanwältin versiert und verständlich beantwortet. Frau Stadler war freundlich und hatte das für mich richtige Maß an Empathie. Die Antwort der Anwältin hat mir geholfen und hat mir Rechtssicherheit geboten. Frau Stadler würde ich im Fall der Fälle beauftragen.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 28. September 2025
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