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Auftragsvergabe an jemand anders, bisher geleistete Arbeit in Rechnung stellen?

14. November 2008 13:23 |
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Vertragsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren Anwälte,
ich habe folgendes Problem:
Von einem Bekannten habe ich erfahren, daß die Firma für die er arbeitet Ihren Internetauftritt erneuern möchten. Daraufhin haben mein Partner und ich ein Layout erstellt und es bei der Firma eingereicht.
Wir wurden zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, welches recht gut verlief. Allerdings wollte der Chef eine etwas genauere Ausarbeitung der Layouts, um diese anderen Mitgliedern der Firma vorzulegen. Dazu wäre noch zu sagen, das die Frau des Chefs die Webseite als Ihr persönliches Projekt betrachtet.
Daraufhin haben wir dann innerhalb von 4 Tagen ein Konzept erarbeitet und die Layouts verfeinert und erweitert.

Bei unserem nächsten Treffen lief es dann von Seiten der Frau des Chefs nicht so gut, da Sie ein ganz bestimmtes Bild im Kopf hat, welches Sie auf biegen und brechen umgesetzt haben möchte. Egal, welche Argumente man dagegen bringt.
Nun hat Sie scheinbar jemanden gefunden, der Ihr keine Vorschläge unterbreitet, sondern das genau so macht wie sie es möchte.

Nun kommt die Frage, ob ich die bisher geleistete Arbeit, die im Prinzip schon die erste Phase der Umsetzung beinhaltet und bei Vertragsabschluß verrechnet worden wäre in Rechnung stellen kann, auch ohne daß es einen schriftlichen Auftrag gibt.
Das erste Layout und die erste Präsentation werden dabei natürlich nicht mitberechnet.

Vielen Dank für Ihre Mühe

Sehr geehrte Fragestellerin,

Aufgrund Ihrer Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Zunächst möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.

Grundsätzlich bedarf ein Vertrag nicht der Schriftform, damit er gültig ist. Somit ist zu fragen, ob ein mündlicher Vertrag vorliegt.
Sie sollten das erste Layout verfeinern. Hierin könnte ein Angebot auf den Abschluss eines Vertrags zu sehen sein. Spätestens mit der Ausführung des Auftrags hätten Sie dieses Angebot angenommen. Somit wäre ein Vertrag zustande gekommen. Problematisch ist aber, dass eine endgültige Entscheidung, ob eine Beauftragung und damit ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags zu sehen ist, nur ein Gericht treffen kann. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung müssten Sie auch die Tatsachen beweisen, die einen Vertragschluss nahelegen.

Geht man vom Vorliegen eines Vertrages aus, können Sie, da keine Vergütung vereinbart war, die in der Branche übliche Vergütung für diese Tätigkeit verlangen.

Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Götten
(Rechtsanwältin)

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