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Auftrag per E-Mail

29. März 2012 11:35 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


12:21

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir betreiben ein Designbüro. Bisher haben unsere Kunden von uns Angebote grundsätzlich per e-Mail als pdf erhalten und dann mit Ihrer Unterschrift an uns zurückgefaxt, um den jeweiligen Auftrag zu erteilen.

In den letzte Monaten werden unsere Angebote gehäuft nur noch per e-Mail bestätigt oder unsere Kunden fragen nach, warum sie den Auftrag per Fax erteilen müssen.

Ist es möglich Aufträge (beipspielsweise für die Erstellung einer Imagebroschüre) auch per e-Mail zu erteilen, oder ist der Auftrag dann nicht gültig. Auf was müssen wir achten?

29. März 2012 | 12:00

Antwort

von


(1615)
Radeberger Str. 2K
01796 Pirna
Tel: 03501/5163032
Web: https://RA-Peter-Eichhorn.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage beantworte ich im Rahmen dieser Erstberatung unter Berücksichtigugn Ihres Einsatzes wie folgt.

Es ist möglich, einen Auftrag auch per E-Mail zu erteilen.

Aus Gründen der Nachweisbarkeit können Sie aber auf Bestätigung/Auftragserteilung per Fax bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 29. März 2012 | 12:03

könnten Sie das Thema mit der Nachweisbarkeit bitte etwas genauer erläutern? Danke!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. März 2012 | 12:21

Sehr geehrter Ratsuchender,

in anbetracht des Mindesteinsatzes und des gewerblichen Hintergrundes habe ich Ihre Frage beantwortet.

Nur so viel: Die E-Mail könnte irgendjemand versendet haben.
Erhalten Sie ein Fax, haben Sie eine Unterschrift.

Gern könne Sie mich per Mail für weitere Ausführungen kontaktieren.


Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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