Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Einschlägige Vorschrift ist zunächst § 184b StGB
(Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften). Japanische Hentai Videos mit kinderpornographischem Inhalt fallen unter diese Norm. Hierbei handelt es sich um fiktive Kinderpornographie. Bei der Verbreitung von Hentai Videos mit fiktive Kinderpornographie ist eine Strafbarkeit in der Regel gegeben. Bei Besitz von kinderpornographischem Material greift § 184b III StGB
ein. Nach dem Gesetzeswortlaut muss es sich hier um ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen handeln. Dies ist bei Hentai Videos in der Regel nicht der Fall. Problematisch ist das Wort "wirklichkeitsnah". Bei Tentakeln, Monstern ist dies sicherlich nicht der Fall, aber bei menschenähnlichen Darstellungen kann es sich für einen objektiven Betrachter dem äußeren Erscheinungsbild nach unter Umständen um eine "wirklichkeitsnahe" Darstellung handeln. Bei dem Besitz ist anzumerken, dass die bloße Abspeicherung im Internet-Cache ausreichen kann. Bei einem streaming kann man demnach ohne weiteres von einem Besitz ausgehen. Hier kann man aus juristischer Sicht nur mit mangelndem Vorsatz argumentieren. Der Download ist nicht zwingend erforderlich. Es ist auch anzumerken, dass schon ein Verdacht zu Ermittlungen und den damit einhergehenden Unannehmlichkeiten führen kann. Es ist nicht auszuschließen, dass ein User durch das bloße Anklicken auf einer Liste erscheint, die dann zu einer Hausdurchsuchung führt. Ungeachtet einer späteren Verurteilung hat der User sich dann mit den Problemen dieser Ermittlungen auseinanderzusetzen. Zu der letzten Frage kann man sagen, dass alle Medien mit sexuellen Handlungen an Tieren, exzessiver Gewalt und Minderjährigen in jedem Fall zu meiden sind.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und bedanke mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Hellmich
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Hellmich, Dipl.-Jur.
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