Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Auch nach der Verkündung und Zustellung des Scheidungsbeschlusses kann die Scheidung noch zurückgenommen werden, solange sie noch nicht rechtskräftig ist (also solange die Monatsfrist noch nicht abgelaufen ist). Dafür ist es nicht mal nötig, gegen den Scheidungsbeschluss Beschwerde einzulegen (OLG Oldenburg FamRB 2014,202). Die Rücknahme kann schriftlich beim Familiengericht erfolgen.
Ich gehe allerdings davon aus, dass der Beschluss rechtskräftig ist.
Dann kann der Scheidungsbeschluss nicht mehr aufgehoben werden.
Es gäbe für Sie nur die Möglichkeit, ihn erneut zu heiraten.
Allerdings heißt dies noch nicht, dass Ihr Mann auch an der Versorgung von Ihnen teilhaben kann, da gerade die berufständischen Versorgungsträger die Übernahme der Versorgung an Bedingungen knüpfen (z.B. mind. 3 Jahre verheiratet, noch nicht in Rente). Ich kann Ihnen nur empfehlen, dass Sie für Ihren Mann nach einer privaten Absicherung schauen sollten, um ihn abzusichern, z.B. eine Riskolebensversicherung.
Es tut mir sehr leid, dass ich Ihnen hierfür keine andere Auskunft geben kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Leider haben Sie die konkreten Angaben meiner Anfrage in Ihrer Antwort nicht berücksichtigt. Die Scheidung ist seit März 2015 rechtskräftig, auch bei einer erneuten Heirat ist eine Versorgung meines Mannes angesichts unser beider Lebensalter ausgeschlossen. Eine private Absicherung meines Mannes scheidet aus demselben Grund aus. Sie sollten sich schämen, für eine so inkompetente Antwort Geld zu nehmen!!!
Leider kann ich Ihre Antwort nicht nachvollziehen.
Ich hatte Ihnen doch geantwortet, dass eine Aufhebung des Scheidungsbeschlusses nicht möglich ist und Ihnen lediglich als Herz gelegt, weitere Vorsorgemöglichkeiten in Betracht zu ziehen.
Sie hätten dann genauer ausführen müssen.