Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr (und danach auch weiter) verlängert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat.
Das wäre damit nicht das Problem.
Der Aufenthaltstitel erlischt jedoch in folgenden Fällen:
- wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist
oder
- wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist.
Dem wird man hier jedoch mittels einer Einbürgerung begegnen können als auch im Rahmen des jetzigen Aufenthaltsstatus von Ihnen, was Sie mit der Ausländerbehörde abklären können, VOR weiteren Schritten Ihrerseits:
Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat erlöschen nicht danach, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein besonderes, nur ausnahmsweise Ausweisungsinteresse besteht.
Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 10.05.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrter Herr Hesterberg,
Danke sehr für die Antwort.
Ich vergaß zu schreiben auch, dass ich 5 Jahre in Deutschland gearbeitet habe und deswegen eine deutsche altes Rente bekomme schon. Würde das mich helfen wieder in Deutschland einzuziehen zu dürfen falls ich doch meine Aufenthaltsgenehmigung verlor wegen eine zu länge (z.B. mehr als 6 Monate) Aufenthalt im Ausland bei meinen älteren Kinden dort?. Ich bin bis jetzt hier in Deutschland 17 Jahre lang und in der Zeit ununterbrochen verheiratet und ununterbrochen gewohnt. Wie geschrieben, ich möchte hier alt sein aber getrennt sein ist vielleicht das richtige mindestens bis unser Tochter wieder gesund ist oder auszieht nach der Schulzeit und Abitur in 2 Jahre.
Ich danke Ihnen ein mal wieder.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Bewertung und Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Dieses hilft Ihnen bei dem Aufenthalt weiterer Art und der Einbürgerung in der Tat noch weiter.
Insgesamt gesehen muss der Lebensunterhalt von Ihnen gesichert sein.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt