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Asylgesuch eines ukrainischen Staatsbürgers in der BRD

15. Dezember 2014 18:20 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Asylgründe bei Verweigerung von Wehrdienst in der Ukraine

Mein Stiefsohn (23) lebt in der Ukraine. Er befürchtet, dass er auch zur Armee eingezogen wird und im Kampfgebiet im Osten der Ukraine eingesetzt wird. Er war wiederholt mit entsprechendem Visum in der BRD um die Sprache zu erlernen.
Meine Frage: Bestehen Aussichten, dass ein Asylgesuch Erfolg haben würde?
Welchen Weg muss er beschreiten?

15. Dezember 2014 | 20:11

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Geltendmachung von Asyl hängt entscheidend davon ab, ob hier im konkreten Einzelfall Umstände vorgetragen werden können, die eine unmittelbare Gefährdung für die Antragsteller belegen.

Asylgründe sollten nur mit Hilfe eines Anwalts geltend gemacht werden - das ist nämlich recht schwer und hier nicht unbedingt erfüllt - die allgemeine Lage ist da nicht grundsätzlich entscheidend, sondern die individuelle Situation, wobei Sie sich aber aufgrund der möglichen Einziehung zum Wehrdienst - dazu gleich -berufen könnten.

Ansonsten sind zulässige, längerfristige Aufenthaltszwecke - Heirat, Studium, Ausbildung, Beschäftigung - möglich.

Als Verfolgungshandlung, was ein Asylrecht nach sich ziehen kann, können unter anderem Handlungen in Form

- einer Strafverfolgung oder Bestrafung wegen Verweigerung des Militärdienstes in einem Konflikt sein,

- wenn der Militärdienst Verbrechen oder Handlungen umfassen würde, die ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit bedeuten

oder

- die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwider laufen

gelten.

Dieses müsste genau geprüft werden und am besten mittels eines deutsch-ukrainischen Anwalts geltend gemacht werden - auf Basis einer schlüssigen und breitflächigen Argumentation.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

ANTWORT VON

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