Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Geltendmachung von Asyl hängt entscheidend davon ab, ob hier im konkreten Einzelfall Umstände vorgetragen werden können, die eine unmittelbare Gefährdung für die Antragsteller belegen.
Asylgründe sollten nur mit Hilfe eines Anwalts geltend gemacht werden - das ist nämlich recht schwer und hier nicht unbedingt erfüllt - die allgemeine Lage ist da nicht grundsätzlich entscheidend, sondern die individuelle Situation, wobei Sie sich aber aufgrund der möglichen Einziehung zum Wehrdienst - dazu gleich -berufen könnten.
Ansonsten sind zulässige, längerfristige Aufenthaltszwecke - Heirat, Studium, Ausbildung, Beschäftigung - möglich.
Als Verfolgungshandlung, was ein Asylrecht nach sich ziehen kann, können unter anderem Handlungen in Form
- einer Strafverfolgung oder Bestrafung wegen Verweigerung des Militärdienstes in einem Konflikt sein,
- wenn der Militärdienst Verbrechen oder Handlungen umfassen würde, die ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit bedeuten
oder
- die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwider laufen
gelten.
Dieses müsste genau geprüft werden und am besten mittels eines deutsch-ukrainischen Anwalts geltend gemacht werden - auf Basis einer schlüssigen und breitflächigen Argumentation.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen