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ArglistigeTäuschung beim Autokauf

12. November 2012 16:17 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,ich habe als Privatperson einen Mercedes CLKCabrio gekauft!
In der Artikelbeschreibung gab der Verkäüfer an,er wäre der 3. Beitzer des Fahrzeugs,davor habe seine Frau den Pkw gefahren.Im Kaufvertrag wurde mir zugesichert,daß der Mercedes Unfallfrei und aus3. Hand sei!
Bei der Abmeldung/bzw,beim Stva. stellte sich nun heraus, das der Mercedes bereits 6 Vorbesitzer hat!
Desweiteren stellte ich jetzt bei meinen Recherchen fest,das der Mercedes einen erheblichen Unfallschaden hatte,der unfachmänisch repariert wurde!
Weiterhin stellte sich heraus,das Der KM-stand um 55000 KM manipuiert wurde.
Ich habe den Mercedes am 5.11.12 gekauft,hatte, da der Mercedes 380 KM von mir entfernt stand,ca 500,Euo Unkosten!
Das der Verkäufer den Mercedes zurücknehmen muß ist für mich keine Frage!
Wie sieht es aber mit Schadensersatz/ bzw mit Wertminderunng aus?
Ich habe eine Vorstellung von 2000,-Eur. Wertminderung. Istdas realistich??

12. November 2012 | 16:35

Antwort

von


(2929)
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Sehr geehrter Ratsuchender,


Sie haben den empfohlenen Richtpreis erheblich unterschritten und dadurch bei der Frage der Dringlichkeit / Detailtiefe die niedrigste Variante gewählt. Ich darf um Beachtung beim Lesen der Antwort und Ihrer Bewertung bitten. Nun zur Antwort Ihrer Frage:


Wenn Sie den Wagen zurückgeben, muss nicht zusätzlich eine Wertminderung gezahlt werden.


Behalten Sie den Wagen, richtet sich die Minderung nach: Neuer Kaufpreis = (Alter Kaufpreis * Wert mit Mangel) / Wert ohne Mangel. Die Differenz neuer Kaufpreis zum alten Kaufpreis ist der Minderungsbetrag.



Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
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Fax: 0441 / 26 8 92
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