Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach Ihren Schilderungen liegt hier offensichtliche eine erhebliche Abweichung der tatsächlichen Beschaffenheit des verkauften Fahrzeuges von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit vor (Auktionstext), sodass von einem Sachmangel (§ 434 Abs. 1 BGB
) auszugehen ist.
Liegt ein Sachmangel vor, müssten Sie eigentlich dem Verkäufer zunächst die Gelegenheit geben, im Wege der Nachbesserung den vertraglichen Zustand herzustellen. Bei derartigen Modifikationen an einem gebrauchten Fahrzeug, wie Sie sie beschreiben, wird eine Nacherfüllung jedoch kaum möglich sein, sodass ausnahmsweise die Entbehrlichkeit einer solchen Nachfristsetzung gut vertretbar erscheint.
Es steht Ihnen dann die Möglichkeit offen, gleich vom gesamten Vertrag zurückzutreten und den Kaufpreis gegen Rückübereignung des Wagens zu fordern. Alternativ können Sie auch Schadensersatz fordern. Dieser Besteht in der Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert des übereigneten Fahrzeuges und dem Wert, der bei einer vertraglichen Beschaffenheit des Wagens anzunehmen wäre.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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