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Täuschung beim Autokauf

| 16. Februar 2015 19:19 |
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Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christian Grema

Habe einen Golf 3 VR6 Turbo bei eBay ersteigert für 6500 Euro.

Fahrzeug war beschrieben mit 3 liter Motor Schmiedekolben bearbeitete Pleul Turbo lagerschalen. Motor bis über 700 Ps standfest.
Fahrzeug hatt Zündausseter Halgeber defekt.

So habe ich das Fahrzeug gekauft und es mir bringen lassen.

Hallgeber also Zündung habe ich dann ersetzt und los ging es dann.

Probe gefahren und festgestellt das der Motor nur bis 4200u/min drehte dann schlagartiger Leistungsabfall.
Ursachen suche hat ergeben das der Turbolader schon defekt war.
Nach abnahme des Zylinderkopfes um zu sehen ob noch andere Schäden waren.
Habe ich dann festgestellt, nach ausmessens des Hubraumes also Durchmesser vom der Zylinderlaufbuchse und messens des Hubweges vom Kolben. Ergab sich das der angebliche 3 liter Motor nur ein 2,8 liter ist. Dieser motor hat auch keine Schmiedekolben oder sonstige verstärkungen das er jemals 700 Ps aushalten würde.

Meine frage jetzt kann ich Schadensersatz in anspruch nehmen da es sich nicht wie bechrieben um einen umgebauten Motor handelt. Sondern nur um einen Originalen?

Den dafür habe ich ja schließlich geboten auf diese sachen und nicht auf einen Originalen Motor.

Mit freundlichem Gruß

Thomas

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach Ihren Schilderungen liegt hier offensichtliche eine erhebliche Abweichung der tatsächlichen Beschaffenheit des verkauften Fahrzeuges von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit vor (Auktionstext), sodass von einem Sachmangel (§ 434 Abs. 1 BGB ) auszugehen ist.

Liegt ein Sachmangel vor, müssten Sie eigentlich dem Verkäufer zunächst die Gelegenheit geben, im Wege der Nachbesserung den vertraglichen Zustand herzustellen. Bei derartigen Modifikationen an einem gebrauchten Fahrzeug, wie Sie sie beschreiben, wird eine Nacherfüllung jedoch kaum möglich sein, sodass ausnahmsweise die Entbehrlichkeit einer solchen Nachfristsetzung gut vertretbar erscheint.

Es steht Ihnen dann die Möglichkeit offen, gleich vom gesamten Vertrag zurückzutreten und den Kaufpreis gegen Rückübereignung des Wagens zu fordern. Alternativ können Sie auch Schadensersatz fordern. Dieser Besteht in der Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert des übereigneten Fahrzeuges und dem Wert, der bei einer vertraglichen Beschaffenheit des Wagens anzunehmen wäre.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 16. Februar 2015 | 19:52

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