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Arbeitunfähig? Darf ich zur Freundin fahren?

22. Februar 2008 12:04 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute, am Freitag, läuft meine Arbeitsunfähigkeit aus. Darf ich trotz einer Arbeitsunfähigkeit zu meiner Freundin fahren (sie ist in diesem Fall auch krankgeschrieben) und mich von ihr pflegen lassen, sodass eine baldige Genesung schneller erreicht werden kann.

Das Problem ist nur, dass sie in Niedersachsen wohnt und ich in Bayern. Der Zug würde 5h Zeit in Anspruch nehmen, eine Autofahrt 3,5 Stunden. Ist das vertretbar, da ich ja beim Fahren/Zugfahren keine Dinge tue, die meiner Genesung "schaden"? Was ist, wenn ein Unfall passiert?

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Denn ich würde mich dann auf den Weg machen.

Mit freundlichen Grüßen!

22. Februar 2008 | 12:06

Antwort

von


(2928)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
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Sehr geehrter Ratsuchender,

Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Bettlägrigkeit oder Hausaufenthalt. Sofern die Genesung durch die Fahrt nicht beeinträchtigt wird, kann die Fahrt nicht untersagt werden.

Nur, wenn die AU heute ausläuft, ist nicht so ganz klar, warum Sie sich dann von der (ebenfalls kranken) Freundin pflegen lassen wollen. Das sollten Sie so dem AG nicht mitteilen, da er sich sonst ggfs. verschaukelt fühlen könnte.

Während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit sind Sie normal versichert.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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