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Straßenbahn fahrer

| 12. Dezember 2024 12:29 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


18:09




---

Ich bin seit über 4 Jahren als Bahnfahrer angestellt. In der Vergangenheit gab es schon häufiger Missverständnisse, vor allem im Zusammenhang mit Krankmeldungen – sowohl von meinem Kind als auch von mir selbst.

Jetzt wirft fahrmeister mir vor, während der Fahrt mein Handy benutzt zu haben. Ein Fahrmeister behauptet, mich dabei gesehen zu haben. Er gibt an, mich am 11.12. um 6:10Uhr an einer Haltestelle beobachtet zu haben.

Daraufhin habe ich eine schriftliche Verwarnung per Einschreiben erhalten. Darin wird mirein verstoß vorgeworfen, und ich soll die Verwarnung unterschreiben. Bisher habe ich das jedoch nicht getan.


---

Ist das stimmig für dich?

12. Dezember 2024 | 13:09

Antwort

von


(717)
Grünberger Str. 54
10245 Berlin
Tel: 03029399240
Web: https://www.rechtsanwalt-braun.berlin
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Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Wenn Ihr Vorgesetzter behauptet, Sie bei der Fahrt mit dem Handy gesehen zu haben, muss er dies auch beweisen. Falls er keine Beweise, bspw. Fotos etc. vorlegen kann, bleibt es bei der Behauptung.

Wenn Sie also Ihr Handy während der Fahrt nicht benutzt haben, müssen Sie die Verwarnung nicht unterschrieben, Sie sollten Ihre Vorgesetzten darauf hinweisen, dass Sie Ihr Handy nicht benutzt haben.


Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 12. Dezember 2024 | 17:05

Soll ich gegen seiner Verwarnung/ Protokollgeschpräch Gegendarstellung schreiben,

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. Dezember 2024 | 18:09

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Sie können eine Gegendarstellung, bzw. Stellungnahme zur Verwarnung schreiben und diese an Ihre Vorgesetzen übersenden.

Die Gegendarstellung sollte unmissverständlich darlegen, dass Sie Ihr Handy nicht während der Fahrt benutzt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 12. Dezember 2024 | 19:16

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Der Herr Anwalt ist sachlich, und Kompetent, er hat mir bei meinen Anliegen geholfen
Vielen Dank

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 12. Dezember 2024
5/5,0

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