Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Wenn Ihr Vorgesetzter behauptet, Sie bei der Fahrt mit dem Handy gesehen zu haben, muss er dies auch beweisen. Falls er keine Beweise, bspw. Fotos etc. vorlegen kann, bleibt es bei der Behauptung.
Wenn Sie also Ihr Handy während der Fahrt nicht benutzt haben, müssen Sie die Verwarnung nicht unterschrieben, Sie sollten Ihre Vorgesetzten darauf hinweisen, dass Sie Ihr Handy nicht benutzt haben.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Sebastian Braun
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Soll ich gegen seiner Verwarnung/ Protokollgeschpräch Gegendarstellung schreiben,
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Sie können eine Gegendarstellung, bzw. Stellungnahme zur Verwarnung schreiben und diese an Ihre Vorgesetzen übersenden.
Die Gegendarstellung sollte unmissverständlich darlegen, dass Sie Ihr Handy nicht während der Fahrt benutzt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt