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Arbeitsrecht durchsetzbar aus dem Jahr 2011 ???

17. Dezember 2012 13:21 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


14:39

Sehr geehrte Damen und Herren,

vom 01.02.2011 bis 30.06.2011 war ich in der Firma eines nahen Verwandten angestellt. Dieser Firma ging und geht es weiterhin nicht gut. Diese ist eigentlich insolvent. In diesen Monaten bekam ich auch keine Gehaltszahlungen. Es wurde immer wieder auf eine Besserung gewartet. Nach meinem Ausscheiden, habe ich mir folgendes Schriftstück von dieser Firma geben lassen:

Ab dem 01.10.2011 erhalten Sie von uns Ihre Gehaltsnachzahlung für die Monate Februar - Juni 2011 in Höhe von 500 € netto auf Ihr Bankkonto ..... ausbezahlt.
Ferner entlohnen wir Sie für Ihre geringfügige Arbeit bei uns ab dem 15. September jeweils zum 15. eines Monats mit 165 € netto.

Diese Zahlungen erfolgten immer nach meiner Mahnung insgesamt aber nur 3x. Nach meiner letzten Aufforderung im Oktober 2012 kamen keine Zahlungen mehr.
Ferner gab ich dieser Firma im Juli 2011 noch ein Darlehen über 3500 € zweckgebunden zur Zahlung von Sozialversicherungsprämien. Dies wurde abgesichert durch eine Sicherungsübertragung des Firmentransportfahrzeugs ( allerdings ließ ich mir damals den Fahrzeugbrief nicht aushändigen ) . Wie ich erfahren habe, wurde das Fahrzeug in der Zwischenzeit veräußert. Dieser Darlehensvertrag wurde auch nur von einem Geschäftsführer, der aber alleinunterzeichnungsberechtigt war/ist, unterzeichnet.

Kann ich nun meine ausgebliebenen Gehaltszahlungen vom Februar - Juni 2011 noch irgendwie geltend machen oder habe ich Fristen verpasst ?

Besten Dank für Ihre Antwort.

17. Dezember 2012 | 14:08

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Verjährt sind die Ansprüche noch nicht.

Allerdings ist es durchaus üblich, dass im Arbeitsvertrag sogenannte Ausschlussfristen geregelt sind.

Danach kann man nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses meist nur binnen drei Monaten offene Ansprüche geltend machen.

Da Ihr Arbeitsverhältnis mit der Firma offenbar beendet ist, kommt es darauf an, ob im Arbeitsvertrag solche Ausschlussfristen geregelt waren.

Wenn solche Fristen nicht geregelt sind und die Firma keine Insolvenz angemeldet hat, kann man den Lohn noch geltend machen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 17. Dezember 2012 | 14:14

Danke Herr Anwalt für die Antwort,

wie stehen denn die Chancen, auf eine Geltendmachung meiner Ansprüche ? Im Arbeitsvertrag wurden keine Ausschlußfristen vereinbart. Meine Frage zum Darlehensvertrag zwecks Sicherheitsübertragung des Fahrzeugs haben Sie nicht beantwortet.

Danke

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Dezember 2012 | 14:39

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Sofern die Firma nicht tatsächlich in Insolvenz ist, kann man den Lohn noch nachfordern.

Am besten schreiben Sie die Firma erstmal außergerichtlich an und fordern das Geld ein.

Eine Frage zum Darlehensvertrag zwecks Sicherheitsübertragung des Fahrzeugs wurde nicht gestellt. Jedenfalls ist nichts ersichtlich.

Gern können Sie das aber per E-Mial nachholen.

Mit freundlichen Grüßen

ANTWORT VON

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