Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Ist dies eine rechtswidrige Lüge?"
Nein, das ist vielmehr nach Ihrer Schilderung eher eine Unterdrückung der tatsächlichen Umstände.
Allerdings dürften diese Umstände (bereits erfolgte Freistellung) für den neuen Arbeitgeber grundsätzlich keine besondere Bedeutung haben. Die wäre nur dann anders, wenn er Sie ausdrücklich gefragt hätte, ob Sie derzeit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen.
Da hier nach Ihrer Schilderung das Vorstellungsgespräch bereits stattgefunden hat und es allein um das Motiv des Arbeitgeberwechsels ging, haben Sie das ja teilweise richtig beantwortet.
Das Problem an der Sache ist allerdings, dass es sich durchaus negativ auswirken kann, wenn der neue Arbeitgeber im Nachhinein von dem bereits erfolgten Aufhebungsvertrag erfährt. Dies deswegen, weil das Vertrauensverhältnis bei Bekanntwerden des Auflösungsvertrags gestört wäre.
Von daher würde ich persönlich spätestens im Vorstellungsgespräch mit offenen Karten spielen, auch auf die Gefahr hin, einen Personaler zu treffen, der nur ungekündigte Arbeitnehmer einstellt.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt -
Antwort
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Rechtsanwalt Raphael Fork
Vielen Dank für die Antwort.
Aber ist nicht die Behauptung, eine betriebsbedingte Kündigung zu befürchten insofern eine Lüge, als dass damit doch impliziert wird, eben noch angestellt zu sein ( und nicht freigestellt)?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Nachfrage 1:
"Aber ist nicht die Behauptung, eine betriebsbedingte Kündigung zu befürchten insofern eine Lüge, als dass damit doch impliziert wird, eben noch angestellt zu sein"
Ja, natürlich wäre das eine Lüge, denn Sie brauchen eben keine betriebsbedingte Kündigung zu fürchten, wenn Sie bereits freigestellt sind. Dies ist an sich selbsterklärend.
Wenn man es dagegen - so wie Sie es in Ihrer Ausgangsfrage getan haben - recht allgemein ausdückt ("die Frage nach Motiv für Jobwechsel damit begründet, dass Unternehmenslage schlecht ( wahrheitsgemäß) und dass mit Kündigung zu rechnen sei"), das Thema Kündigung also nicht direkt auf sich bezieht, sondern die Beziehung "schlechte Wirtschaftslage - Kündigung von Teilen der Belegschaft herstellt, dann kann man sich m.E. gerade noch so in der von mir beschriebenen Grauzone bewegen. Selbst eine Frage darauf wie " Sind Sie bereits betriebsbedingt gekündigt worden", könnte man im Bereich der Grauzone guten Gewissens mit Nein beantworten.
Sobald es aber um Ihren aktuellen Status quo geht, wird es recht schwierig ohne eine Lüge um den bereits abgeschlossenen Aufhebungsvertrag herumzukommen.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt -
Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst einmal möchte ich klarstellen, dass ich nirgendwo geschrieben habe, hier dürfe wie bei unzulässigen Fragen folgenlos aktiv gelogen werden.
Richtig ist, dass ich den von Ihnen geschilderten Sachverhalt bezüglich des verschiegenen Aufhebungsvertrags hier rechtlich für folgenlos halte.
Dies zum einen deswegen, weil das Geschilderte bereits geschehen ist und zum andern das Unterdrücken der Tatsache, einen Aufhebungsvertrag bereits abgeschlossen zu haben, m.E. hier nicht zu einer erfolgreichen Anfechtung des Arbeitsvertrags führen könnte. Daher sehe ich darin keine rechtliche Verpflichtung zu Offenbarung bzw. eine rechtlich relevante Lüge.
Als Anfechtungsgrund käme hier wohl allein § 123 I BGB in Betracht, welcher aber im Ergebnis spätestens an der Widerrechtlichkeit des Verschweigens scheitern dürfte.
Gefragt wurde nach der Motivation für den Wechsel. Dies wurde halb wahrheitsgemäß beantwortet. Unterblieben ist die Aufklärung der Tatsache, dass bereits ein Aufhebungsvertrag vorliegt. Eine Täuschung durch Unterlassen kommt aber nur dann in Betracht, wenn eine Tatsache zu deren Aufklärung Sie verpflichtet wären, nicht offen legen. Warum aber sollte der Arbeitgeber ein ernsthaftes, schutzwürduiges Interesse daran haben, ob Sie nun schon einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen haben oder nicht ?
Selbst wenn man davon ausgehen müsse, es sei bereits aktiv gelogen worden, indem man behauptete, eine befürchtete Kündigung sei die Motivation, gilt m.E. Entsprechendes, weil die Interessen des Arbeitgebers an diesem Aufhebungsvertrag grundsätzlich nicht schutzwürdig sein dürften.
Bei einer Rechtsprechungsrecherche konnte ich bisher auch keinen einzigen Fall finden, in welchem ein verschwiegener Aufhebungsvertrag zur Anfechtung des Arbeitsverhältnisses führte.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Erwägungen mehr Klarheit bezüglich Ihrer Fragestellung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-