Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Arbeitsrecht Arbeitszeitgesetz

| 12. Dezember 2023 12:35 |
Preis: 51,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 01.10.2023 arbeite ich bei einem ambulanten Pflegedienst eines christlichen Wohlfahrtsverbandes.
Leider musste ich feststellen, dass das Arbeitszeitgesetz nicht beachtet wird.
Es werden Touren geplant, die sieben bis acht Stunden dauern. Es werden aber keine Pausen eingeräumt. In den Arbeitszeitnachweisen fügt der Computer automatisch eine 30-minütige Pause ein, obwohl gearbeitet wurde. Es ist aber kaum möglich die gesetzliche Pausenzeit einzuhalten.
Zusätzlich wird von den Pflegefachkräften erwartet, dass nach den Touren noch Tabletten gerichtet werden, da dies nicht auf den nächsten Tag verschoben werden kann.
Einige Kolleginnen haben deshalb schon gelegentlich länger als 10 Stunden gearbeitet.
Auch gibt es geteilte Dienste, so arbeitet man im Abenddienst oft bis nach 20 Uhr und soll am nächsten Tag um 6 Uhr beginnen. Die gesetzliche Ruhezeit von 10 Stunden wird nicht eingehalten.
Das Ergebnis ist, eine hohe Krankheitsrate und daraus folgt, dass man ständig Einspringen soll.
Ich hatte kein komplettes Wochenende frei in den Letzen 5 Wochen. Ich wurde wiederholt auf meinem privaten Handy angerufen und es wurde so getan, als sei man verpflichtet einzuspringen.
Außerdem wurde ich überredet bei einer WhatsApp Gruppe beizutreten, um immer auf den neusten Stand zu bleiben.
Auf Grund der Arbeitszeitgesetzverstöße habe ich mich an die Mitarbeitervertretung gewandt. Aus Eigenschutz anonym.
Vergangenen Freitag wurde ein Teamgespräch für Montag 12:30 Uhr kurzfristig angesetzt und die Mitarbeiter per WhatsApp informiert.
Am Montag um 10:30 Uhr wurde das Teamgespräch abgesetzt und die Mitarbeiter erneut per WhatsApp informiert.
Da ich bei einem anderen Arbeitgeber schon einmal solche Arbeitsbedingungen vorfand und ich mehrere Wochen krank war, befürchte wieder krank zu werden.
Im November habe ich schon 35 Stunden Mehrarbeit geleistet, ich habe nachgerechnet und komme auf eine 40 Stunden Woche, obwohl ich Vertraglich nur zu 30 Stundenwoche verpflichtet bin.
Kolleginnen haben bereits Mehrarbeiten von über 500 Stunden und lassen sich diese gelegentlich auszahlen. Auch sind sie der Meinung dies sei selbstverständlich. Ich möchte aber möglichst entsprechend meinem Arbeitsvertrag arbeiten.
Meine Frage ist kann ich auf Grund dieser Arbeitsbedingungen kündigen? Schließlich habe ich noch Probezeit. Droht mir eine Sperre vom Arbeitsamt?
Muss ich Mitglied in eine WhatsApp Gruppe sein?
Muss ich Arbeitszeitnachweise unterschreiben, die nicht der Wahrheit entsprechen?
Gerne würde ich auch den MDK informieren, da es offenbar Personalmangel gibt und ich der Meinung bin, dass die Klienten und Patienten ein Recht haben von ausgeruhten und ausgeschlafenen Pflegekräften versorgt zu werden. Halten Sie dies für ratsam?
Ich freue mich auf eine baldige Antwort.

12. Dezember 2023 | 13:23

Antwort

von


(951)
Wambeler Str. 33
44145 Dortmund
Tel: 0231 / 13 7534 22
Web: https://ra-fork.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:



Frage 1:
"Meine Frage ist kann ich auf Grund dieser Arbeitsbedingungen kündigen? Schließlich habe ich noch Probezeit. Droht mir eine Sperre vom Arbeitsamt?"

Zunächst möchte ich betonen, dass die von Ihnen geschilderten Arbeitsbedingungen in der Tat sehr bedenklich erscheinen und es scheint, dass hier das Arbeitszeitgesetz nicht eingehalten wird.

Zu Ihren Fragen:
1. Kündigung: Grundsätzlich haben Sie das Recht, Ihren Arbeitsvertrag jederzeit zu kündigen, insbesondere während der Probezeit, in der in der Regel kürzere Kündigungsfristen gelten. Eine Kündigung sollte jedoch immer gut überlegt sein, wobei Sie in Ihrem Arbeitsbereich jedoch derzeit eine sehr gute Angebotslage vorfinden, sodass eine Anschlussbeschäftigung fast sicher scheint.


2. Sperre vom Arbeitsamt: Eine Sperre vom Arbeitsamt kann drohen, wenn Sie selbst kündigen ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Die von Ihnen geschilderten Umstände könnten hierfür durchaus sprechen, allerdings ist dies eine Einzelfallentscheidung der Agentur für Arbeit. Ich gehe nach Ihrer Schilderung aber von keiner Sperrzeit aus und würde Sie im Fall der Fälle bei Bedarf unterstützen.

Gerade der Fakt, dass Sie ähnlich katastrophale Arbeitsbewdingungen bereits in der Vergangenheit krank werden ließen, verhindert m.E. den Eintritt einer Sperrzeit.


Frage 2:
"Muss ich Mitglied in eine WhatsApp Gruppe sein ?"

Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Mitglied in einer WhatsApp-Gruppe zu sein. Die Kommunikation über WhatsApp kann datenschutzrechtliche Bedenken aufwerfen und sollte daher freiwillig sein.

In einigen Berufsfeldern kann es allerdings eine nützliche Einrichtung sein ( z.B. Auftauchen von dringenden Fragestellungen, Diensttausch, etc.). Sofern die Gruppe natürlich "nur" dazu dient, eine ständige Erreichbarkeit zwecks einseitiger Dienstvergabe zu ermöglichen, gibt es auch eine Stummschaltung für einen gewissen Zeitraum. Sie sind ja in keinem Fall verpflichtet ständig Ihr Handy bereit zu halten in Ihrfer Freizeit.




Frage 3:
"Muss ich Arbeitszeitnachweise unterschreiben, die nicht der Wahrheit entsprechen?"

Arbeitszeitnachweise: Sie sollten keine Dokumente unterschreiben, die nicht der Wahrheit entsprechen. Wenn die Arbeitszeitnachweise nicht korrekt sind, sollten Sie dies am besten schriftlich und nachweisbar ansprechen und eine Korrektur verlangen.



Frage 4:
"Gerne würde ich auch den MDK informieren, da es offenbar Personalmangel gibt und ich der Meinung bin, dass die Klienten und Patienten ein Recht haben von ausgeruhten und ausgeschlafenen Pflegekräften versorgt zu werden. Halten Sie dies für ratsam?"

Eine Meldung beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) kann sinnvoll sein, wenn Sie der Meinung sind, dass die Versorgung der Patienten aufgrund des Personalmangels nicht gewährleistet ist, wobei Sie aber bestenfalls handfeste nachweisbare Fakten haben sollten.

Erwarten dürfen Sie sich praktisch von einer solchen Meldung nicht allzu viel, da die katastophalen Umstände bezüglich mancher Arbeitsplatzbedingungen an sich längst bekannt sind (Pflegekräftemangel, Kosten- und Zeitdruck) und nur betroffen reagiert wird, wenn gröbste Verstöße aufgedeckt werden.



Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund

Raphael Fork
-Rechtsanwalt -


Rechtsanwalt Raphael Fork

Bewertung des Fragestellers 12. Dezember 2023 | 13:43

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Die Antwort hat mir geholfen und war verständlich und hat mich gestärkt meinen Arbeitgeber wieder zu verlassen.

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Raphael Fork »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 12. Dezember 2023
4,6/5,0

Die Antwort hat mir geholfen und war verständlich und hat mich gestärkt meinen Arbeitgeber wieder zu verlassen.


ANTWORT VON

(951)

Wambeler Str. 33
44145 Dortmund
Tel: 0231 / 13 7534 22
Web: https://ra-fork.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Sozialrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Miet- und Pachtrecht