Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Meine Frage ist kann ich auf Grund dieser Arbeitsbedingungen kündigen? Schließlich habe ich noch Probezeit. Droht mir eine Sperre vom Arbeitsamt?"
Zunächst möchte ich betonen, dass die von Ihnen geschilderten Arbeitsbedingungen in der Tat sehr bedenklich erscheinen und es scheint, dass hier das Arbeitszeitgesetz nicht eingehalten wird.
Zu Ihren Fragen:
1. Kündigung: Grundsätzlich haben Sie das Recht, Ihren Arbeitsvertrag jederzeit zu kündigen, insbesondere während der Probezeit, in der in der Regel kürzere Kündigungsfristen gelten. Eine Kündigung sollte jedoch immer gut überlegt sein, wobei Sie in Ihrem Arbeitsbereich jedoch derzeit eine sehr gute Angebotslage vorfinden, sodass eine Anschlussbeschäftigung fast sicher scheint.
2. Sperre vom Arbeitsamt: Eine Sperre vom Arbeitsamt kann drohen, wenn Sie selbst kündigen ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Die von Ihnen geschilderten Umstände könnten hierfür durchaus sprechen, allerdings ist dies eine Einzelfallentscheidung der Agentur für Arbeit. Ich gehe nach Ihrer Schilderung aber von keiner Sperrzeit aus und würde Sie im Fall der Fälle bei Bedarf unterstützen.
Gerade der Fakt, dass Sie ähnlich katastrophale Arbeitsbewdingungen bereits in der Vergangenheit krank werden ließen, verhindert m.E. den Eintritt einer Sperrzeit.
Frage 2:
"Muss ich Mitglied in eine WhatsApp Gruppe sein ?"
Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Mitglied in einer WhatsApp-Gruppe zu sein. Die Kommunikation über WhatsApp kann datenschutzrechtliche Bedenken aufwerfen und sollte daher freiwillig sein.
In einigen Berufsfeldern kann es allerdings eine nützliche Einrichtung sein ( z.B. Auftauchen von dringenden Fragestellungen, Diensttausch, etc.). Sofern die Gruppe natürlich "nur" dazu dient, eine ständige Erreichbarkeit zwecks einseitiger Dienstvergabe zu ermöglichen, gibt es auch eine Stummschaltung für einen gewissen Zeitraum. Sie sind ja in keinem Fall verpflichtet ständig Ihr Handy bereit zu halten in Ihrfer Freizeit.
Frage 3:
"Muss ich Arbeitszeitnachweise unterschreiben, die nicht der Wahrheit entsprechen?"
Arbeitszeitnachweise: Sie sollten keine Dokumente unterschreiben, die nicht der Wahrheit entsprechen. Wenn die Arbeitszeitnachweise nicht korrekt sind, sollten Sie dies am besten schriftlich und nachweisbar ansprechen und eine Korrektur verlangen.
Frage 4:
"Gerne würde ich auch den MDK informieren, da es offenbar Personalmangel gibt und ich der Meinung bin, dass die Klienten und Patienten ein Recht haben von ausgeruhten und ausgeschlafenen Pflegekräften versorgt zu werden. Halten Sie dies für ratsam?"
Eine Meldung beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) kann sinnvoll sein, wenn Sie der Meinung sind, dass die Versorgung der Patienten aufgrund des Personalmangels nicht gewährleistet ist, wobei Sie aber bestenfalls handfeste nachweisbare Fakten haben sollten.
Erwarten dürfen Sie sich praktisch von einer solchen Meldung nicht allzu viel, da die katastophalen Umstände bezüglich mancher Arbeitsplatzbedingungen an sich längst bekannt sind (Pflegekräftemangel, Kosten- und Zeitdruck) und nur betroffen reagiert wird, wenn gröbste Verstöße aufgedeckt werden.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt -
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