Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Vertragsfreiheit erlaubt es Ihnen schon mehrere Verträge abzuschließen, allerdings...
- kommen Sie damit in die Steuerklasse 6, das sollten Sie eher vermeiden.
- könnten Sie hier vertragliche Nebenpflichten verletzen, wenn Sie die Arbeitgeber darüber nicht informieren
- könnten Sie sich schadensersatzpflichtig machen, wenn Sie infolgedessen Ihren Leistungen nicht nachkommen könnten.
Dessen ungeachtet wird das Vorhaben schon deswegen nicht gelingen, weil Sie die Verträge noch vor Antritt der Arbeitsleistung kündigen wollen.
Dann müsste die Kündigungsfrist ja schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses beginnen, was so nicht der Fall ist. Man wird das bei realistischer Betrachtung auch mit mit einer auflösenden Bedingung vereinbaren können, weil sich darauf kein Arbeitgeber einlassen wird, da er Planungssicherheit haben will.
Alles in allem würde ich Ihnen von der Umsetzung dieses Gedankens, noch dazu ohne fachkundiges Aufsetzen solcher Verträge und Beratung bzgl. der steuerlichen Folgen abraten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Wieso komm ich in Steuerklasse 6 wenn der Beginn des Arbeitsverhältnisses für das ich einen Vertrag abschliessen will erst in 4 Monaten ist.
Wenn ich nun z.B. in 30 Tagen zum 15. oder Ende des Monats kündige endet der Arbeitsvertrag noch von Arbeitsantritt, wieso kommen die dann mit der Steuer durcheinander, Es läuft ja noch nichts?
Wieso werden nebenpflichen verletzt? die Arbeitsverhältnisse überschneiden sich doch nicht! sie haben meine Anfrage nicht genau gelesen.
Wieso soll schadensersatzpflicht entstehen. wenn ich noch keine Leitung erbringe?
Was sind das für Argumente?
Wieso steht dann unter https://www.arbeitsrechte.de/kuendigung-vor-arbeitsantritt/
das die Prozedur kein Problem ist????? (da steht dass das alles legal ist).
Sie sollen sich für meine Ziele einsetzen und nicht gegen mich.
Für die Art von Rechtsberatung ist mir mein Geld zu schade. Ich will es zurück, wenn die mir keine Hilfreiche Antwort geben!
Meine berufliche Zukunft überlass ich nicht dem Zufall.
Danke
Sehr geehrter Fragesteller,
"Wieso komm ich in Steuerklasse 6 wenn der Beginn des Arbeitsverhältnisses für das ich einen Vertrag abschliessen will erst in 4 Monaten ist."
Sie haben beschrieben, dass Sie mehrere Arbeitsverhältnisse eingehen wollen. Zwar möchten Sie diese kündigen, aber es besteht die reale Gefahr, dass Ihnen dies nicht so gelingt wie Sie sich das vorstellen. Haben Sie dann mehrere Arbeitsverhältnisse nebeneinander laufen, bei welchem die Minijob-Grenze überschritten wird, kommen Sie damit in die Steuerklasse 6. Auf diese Gefahr habe ich hingewiesen.
"Wenn ich nun z.B. in 30 Tagen zum 15. oder Ende des Monats kündige endet der Arbeitsvertrag noch von Arbeitsantritt, wieso kommen die dann mit der Steuer durcheinander, Es läuft ja noch nichts?"
siehe oben.
"Wieso werden nebenpflichen verletzt? die Arbeitsverhältnisse überschneiden sich doch nicht! sie haben meine Anfrage nicht genau gelesen."
Doch. Ich habe die Anfrage genau gelesen und Sie schreiben, dass Sie mehrere Arbeitsverhältnisse eingehen wollen, die Sie dann später kündigen möchten und zwar diejenigen mit den schlechteren Konditionen. Das spricht aus meiner Sicht dafür, dass eine Überschneidung nicht nur denkbar, sondern wahrscheinlich ist. Entsprechend habe ich die Anfrage verstanden. Zu den Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis gehört, dass man andere Arbeitsverhältnisse, die die eigene Leistung beeinträchtigen können, anzeigt. Deswegen ist es nicht unwahrscheinlich, dass hier eine Nebenpflicht verletzt werden könnte. Darauf habe ich hingewiesen.
"Wieso soll schadensersatzpflicht entstehen. wenn ich noch keine Leitung erbringe?"
Dies steht sogar in dem von Ihnen verlinkten Text so drin. Wenn Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, aber von der Arbeit fern bleiben und die Leistung nicht erbringen und dem Arbeitgeber hierdurch ein Schaden entsteht, müssen Sie dafür Schadensersatz leisten. Sollten Sie es natürlich vorher schaffen rechtmäßig zu kündigen, haben Sie dieses Problem freilich nicht.
Wieso steht dann unter https://www.arbeitsrechte.de/kuendigung-vor-arbeitsantritt/ das die Prozedur kein Problem ist?????
Meiner Meinung nach steht auf dieser Seite, dass diese Prozedur ein Problem ist. Es wird hier sogar genau beschrieben, dass Sie das nur dann hinbekommen werden, wenn keine Kündigungsausschlussklausel vorhanden ist. Doch bestimmen Sie nicht über den Arbeitsvertrag, sondern der Arbeitgeber, der ein vitales Interesse daran hat, dass er niemanden einstellt, der kurz vor Beginn des Arbeitsvertrages gleich wieder kündigt. Es wird daher eine entsprechende Klausel so gut wie immer geben, so dass Sie aus den Verträgen nicht rauskommen. Die negativen Folgen davon habe ich Ihnen oben beschrieben. Dessen ungeachtet könnte sich die ganze Sache auch in Personaler-Kreisen herumsprechen und sich negativ auf Ihre künftigen Bewerbungen auswirken.
"Sie sollen sich für meine Ziele einsetzen und nicht gegen mich."
Richtig. Deswegen habe ich Sie auf alle diese negativen Folgen, die solches Vorgehen haben kann, hingewiesen.
Satzkorrektur: Man wird das bei realistischer Betrachtung auch NICHT mit einer auflösenden Bedingung vereinbaren können, weil sich darauf kein Arbeitgeber einlassen wird, da er Planungssicherheit haben will.