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Arbeitsmarktrente

| 9. Mai 2023 10:40 |
Preis: 54,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei einer Erwerbsminderungsrente unter Beachtung der Arbeitsmarktlage.

Hallo, Ich bekomme schon länger eine Arbeitsmarktrente. Mein Arbeitsverhältnis ruht noch bei meinem Arbeitgeber der Diakonie.
Ich möchte aus persönlichen Gründen aus der Kirche austreten. Mein Arbeitgeber weil Diakonie wird mich wahrscheinlich kündigen. Bekomme ich weiterhin die Arbeitsmarktrente, weil ich die nur bekomme weil ich 4 Stunden arbeitsfähig wäre und mein Arbeitgeber keine geeignete Teilzeit Stelle hat und ich daher für den Arbeitsmarkt als verschlossen gelte. Was ist aber wenn er mir kündigt. Dann wäre ich für den Arbeitsmarkt frei für die DRV oder kann ich weiterhin meine Arbeitsmarktrente bekommen oder soll ich nicht austreten???
Eine Beantwortung wäre echt eine Herzensangelegenheit, vielen lieben Dank!

9. Mai 2023 | 11:58

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ganz eindeutig brauchen Sie sich im Falle der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses keine Sorgen bezüglich Ihrer Erwerbsminderungsrente machen. Diese wird davon unabhängig weitergezahlt.

Die Gewährung einer vollen Erwerbsminderungsrente unter Beachtung der Arbeitsmarklage ist davon abhängig, dass Sie mit Ihrem verbliebenen Restleistungsvermögen keine Teilzeittätigkeit bekommen können. Hierbei ist eine Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes dafür entscheiden. Dabei wird geprüft, ob der Versicherte noch die Möglichkeit hat, einen geeigneten Teilzeitarbeitsplatz zu bekommen. Ist dies nicht der Fall, wird mit der Arbeitsmarktrente eine volle Erwerbsminderungsrente geleistet, obwohl die Erwerbsfähigkeit nur teilweise eingeschränkt ist.

Das dieses bei Ihnen der Fall ist, wurde bereits bei der Gewährung der Rente von Seiten des Versicherungsträgers überprüft. Wenn jetzt nachträglich Ihr Arbeitsverhältnis beendet wird, hat dieses auf diese Frage keine Auswirkung. Auch jetzt hätten Sie ja trotz bestehenden Arbeitsverhältnis die Möglichkeit gehabt, ein neues Teilzeitarbeitsverhältnis einzugehen. Der bestehende Arbeitsvertrag wäre hier kein Hindernis gewesen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Pierre Aust
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Pierre Aust

Bewertung des Fragestellers 9. Mai 2023 | 12:01

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Vielen lieben Dank. Hat mir sehr weitergeholfen und meine Frage komplett beantwortet und dies total schnell und ausführlich! Jederzeit wieder! Vielen Dank!

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 9. Mai 2023
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Versicherungsrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Ordnungswidrigkeiten