Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ganz eindeutig brauchen Sie sich im Falle der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses keine Sorgen bezüglich Ihrer Erwerbsminderungsrente machen. Diese wird davon unabhängig weitergezahlt.
Die Gewährung einer vollen Erwerbsminderungsrente unter Beachtung der Arbeitsmarklage ist davon abhängig, dass Sie mit Ihrem verbliebenen Restleistungsvermögen keine Teilzeittätigkeit bekommen können. Hierbei ist eine Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes dafür entscheiden. Dabei wird geprüft, ob der Versicherte noch die Möglichkeit hat, einen geeigneten Teilzeitarbeitsplatz zu bekommen. Ist dies nicht der Fall, wird mit der Arbeitsmarktrente eine volle Erwerbsminderungsrente geleistet, obwohl die Erwerbsfähigkeit nur teilweise eingeschränkt ist.
Das dieses bei Ihnen der Fall ist, wurde bereits bei der Gewährung der Rente von Seiten des Versicherungsträgers überprüft. Wenn jetzt nachträglich Ihr Arbeitsverhältnis beendet wird, hat dieses auf diese Frage keine Auswirkung. Auch jetzt hätten Sie ja trotz bestehenden Arbeitsverhältnis die Möglichkeit gehabt, ein neues Teilzeitarbeitsverhältnis einzugehen. Der bestehende Arbeitsvertrag wäre hier kein Hindernis gewesen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Pierre Aust
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