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Arbeit und Datenschutz- Fernüberwachung von Computer durch AG

27. August 2025 13:37 |
Preis: 51,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

unrechtmäßige Überwachung eines Arbeitnehmers

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mein Arbeitgeber überwache mich bei der Arbeit . Da bin ich sicher.

Email werde in mein Postfach gelöscht. Da habe ich auch Beweis.

Ich vermute, dass es Email an Kunden auch geschickt werden.
Ich habe eine leitende Stelle und mache mich sorgen.

Was kann ich unternehmen ausser kündigen?


Ich habe die Geschäftsführer mit der Frage konfrontiert und mit der Bitte es zu lassen.
Sie waren zuversichtlich, dass es nicht der Fall ist. Ich habe aber Beweis, dass es gemacht wird.
Dokumenten und Bilder wurden aus mein Desktop gelöscht. Dafür haben die Geschäftsführer keine Erklärung.

Danke für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
K

27. August 2025 | 14:23

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
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Sehr geehrte Ratsuchende,


der Arbeitgeber dar so eine Fernüberwachung nur dann duchführen, wenn der Arbeitnehmmer eingewilligt hat oder der Arbeitgeber einen konkreten Hinweis auf ein Vergehen des Arbeitnehmers hat.

Beides liegt nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung nicht vor, sodass die anlasslose Überwachung nicht rechtens ist.



Nachdem Sie den Geschäftsführer damit konfrontiert und Unterlassung gefordert haben, es aber offenbar weiter durchgeführt wird, stellt das in der Tat einen wichtigen Gründ für eine fristlose Kündigung dar, da das Persönlichkeitsrecht verletzt und das Vertrauen so irreparabel zerstört ist, dass ein Einhalten der ordentlichen Kündigungsfrist Ihnen nícht zugemutet werden kann.


ABER: Sie müssen im Streitfall dieses Fehlverhalten des Arbeitgebers beweisen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg



ANTWORT VON

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