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Anzeigepflicht Individueller Nahrungsergänzungsmittel

11. Juli 2014 18:31 |
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Verwaltungsrecht


Guten Tag,

bitte antworten Sie nur wenn Sie die Frage in vollem Umfang beantworten können und mit dem NemV vertraut sind.

Angenommen Firma A würde Nahrungsergänzungsmittel nach Kundenspezifikationen im Internet anbieten wollen.

Als Beispiel stellt sich Kunde A ein Pulver zusammenstellen, dass pro Verzehreinheit:

200mg Calcium
150mg Vitamin C
200mg Magnesium

enthält, wobei die Milligramm Einheiten vom Kunden frei, in 50mg Schritten, gewählt werden können, siehe Kunde B:

100mg Calcium
100mg Vitamin C
300mg Magnesium

Wäre dies überhaupt umsetzbar bzw. müsste jedes kundenspezifische Nahrungsergänzungsmittel einzeln und separat gemäß NemV angezeigt werden auch wenn die einzelnen Inhaltsstoffe bereits bekannt sind und es sie nur noch nicht in dieser Kombination gibt (Calcium+Vitamin C+Magnesium) bzw. schon in dieser Kombination gibt allerdings nicht in dieser Dosierung?

Falls ja, besteht ja lediglich eine Anzeige- und keine Genehmigungspflicht, somit wäre es doch theoretisch möglich jedes individuelle Nahrungsergänzungsmittel durch eine automatisierte Softwarelösung anzeigen zu lassen?

Es geht lediglich um freiverkäufliche Nahrungsergänzungsmittel, wie zB. die oben genannten.

Vielen Dank.

-- Einsatz geändert am 16.07.2014 14:19:04

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