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Anzeige vom Nachbarn wg. angeblichem Parkverbot

| 6. April 2005 19:25 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Ein Nachbar hat mich angezeigt in einem eingeschränkten Halteverbot geparkt zu haben. Hierfür müsste ich 15.- € Verwarnungsgeld zahlen, soweit ich nicht per Anhörungsbogen widerspreche.

Was passiert, wenn ich mich darauf berufe nur kurzzeitig im erlaubten Rahmen gehalten zu haben? Geht die Sache dann trotz des geringen Betrages vor Gericht bzw. wird überhaupt und in welchem Rahmen von öffentlicher Seite nachgeprüft, wer Recht hat? Welche Kosten würden auf diese Weise voraussichtlich produziert und könnten mich treffen? Geht der Nachbar auch ein Kostenrisiko auf diese Weise ein?

Wird der Nachbar eigentlich von der zuständigen Behörde darüber informiert, wenn ich den zur Last gelegten Verstoß bestreite?

P.S.: Die Sache erscheint angesichts des "Steitwertes" lächerlich, aber mir gehts um Prinzip.

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt zu beantworten:

Ihr Nachbar geht kein weiteres Kostenrisiko ein.

Wenn Sie widersprechen, wird das OWi-Verfahren höchstwahrscheinlich an das Amtgericht abgegeben. Wenn Sie den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht zurücknehmen, kommt es zu einer Hauptverhandlung.

Über den Einwand der erlaubten Zeit wird durch Zeugen Beweis erhoben werde – was der Nachbar sagt, ist wohl klar.

Ihr Kostenrisiko sind die weiteren Verfahrenskosten.

Alles in allem wird sich – trotz des Prinzips – ein Einspruch kaum lohnen

Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich.

Mit freundlichen Grüßen


Stefan Steininger
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 6. April 2005 | 19:52

Vielen Dank. Meine erlaubte Nachfrage lautet: Wieso sprechen sie von "höchstwahrscheinlich", dass das OWi-Verfahren an das Amtgericht abgegeben wird bzw. was könnte die zuständige Behörde davon abhalten, dass Verfahren an das Amtsgericht abzugeben?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. April 2005 | 20:04

ich schrieb "höchstwahrscheinlich", da ich die Akte nicht kenne und nicht weiß, wie die Ermittlungsbehörde auf Ihren Einwand reagieren wird.
Dabei kommt es insbesondere auf die Zeugenaussage an.

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Meine konkreten Fragen wurden leider unscharf beantwortet, obwohl der vorliegende Sachverhalt nicht komplex ist. Falsch ist die Antwort zwar nicht, aber eine m. E. mögliche klare Darlegung wurde aus meiner Sicht umgangen (warum auch immer).

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