Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt zu beantworten:
Ihr Nachbar geht kein weiteres Kostenrisiko ein.
Wenn Sie widersprechen, wird das OWi-Verfahren höchstwahrscheinlich an das Amtgericht abgegeben. Wenn Sie den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht zurücknehmen, kommt es zu einer Hauptverhandlung.
Über den Einwand der erlaubten Zeit wird durch Zeugen Beweis erhoben werde – was der Nachbar sagt, ist wohl klar.
Ihr Kostenrisiko sind die weiteren Verfahrenskosten.
Alles in allem wird sich – trotz des Prinzips – ein Einspruch kaum lohnen
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
Vielen Dank. Meine erlaubte Nachfrage lautet: Wieso sprechen sie von "höchstwahrscheinlich", dass das OWi-Verfahren an das Amtgericht abgegeben wird bzw. was könnte die zuständige Behörde davon abhalten, dass Verfahren an das Amtsgericht abzugeben?
ich schrieb "höchstwahrscheinlich", da ich die Akte nicht kenne und nicht weiß, wie die Ermittlungsbehörde auf Ihren Einwand reagieren wird.
Dabei kommt es insbesondere auf die Zeugenaussage an.