Sehr geehrte Rechtsratssuchende,
sehr geehrter Rechtsratssuchender,
gerne nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit der erhaltenen Anwaltsrechnung Stellung und beantworte diese wie folgt:
Dabei muss ich leider darauf hinweisen, dass es sich bei der Vertretung Ihrer Person und derjenigen Ihres Bruders um 2 rechtlich selbständige Angelegenheiten handelt, da eine Einigung mit der Gegenpartei erfolgte, dass sowohl Sie als auch Ihr Bruder jeweils einen Betrag von 5.000 Euro erhalten sollen.
Auch wenn es sich hierbei um denselben Sachverhalt handelt, steht zumindest auf einer Seite der Einigung eine jeweils andere Vertragspartei (nämlich einmal Sie und einmal Ihr Bruder).
Da es sich somit um rechtlich selbständige Angelegenheiten handelt, hat der Rechtsanwalt zutreffend jeweils eine Rechnung erstellt. Diese ist auch hinsichtlich der Höhe und der angesetzten Gebühren nicht zu beanstanden, sondern entspricht den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.
Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können, und stehe Ihnen für etwaige Rückfragen und weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Für das mir entgegengebrachte Vertrauen darf ich mich bei Ihnen bedanken und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
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