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Anwalt weigert sich, Kostenfestsetzungsbeschluss per Post zu übersenden

8. Februar 2018 16:04 |
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Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Fragen zur Übersendungspflicht von Unterlagen, Kostenfestsetzungsbeschuss, durch einen Anwalt

Ein ehemals von mir beauftragter Jurist weigert sich, zwei vollstreckbare Kostenfestsetzungsbeschlüsse per Post zu übersenden.
Da es sich nach Angaben der Juristen um "wichtige" Dokumente handelt kommt eine Übersendung per Post nicht in Betracht. Eine persönliche Übergabe der Unterlagen gegen Quittung kann indes erfolgen. Im Übrigen sei der Jurist nach eigenen Angaben nicht dazu verpflichtet, auf eigene Kosten einen Versand zu veranlassen.
Insoweit wird um eine Einschätzung gebeten, ob hier ein Rechtsanspruch auf Übersendung der Unterlagen per Post besteht. Das es eine Rechtsanspruch Herausgabe de Unterlagen im Allgemeinen gibt, ist hier bekannt. Es geht hier ausschließlich um die Frage, ob eine Übersendung per Post auf Kosten des Juristen mit der bezahlten Rechnung des Juristen abgegolten ist.

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen.

8. Februar 2018 | 16:55

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Aus den Berufsrechtlichen Regelungen der BORA und BRAO (u.a. § 50 BRAO ) ergibt sich nur eine Herausgabepflicht der Unterlagen für Anwälte und keine Übersendungspflicht. Gleiches ergibt sich aus der allgemeinen schuldrechtlichen Regelung des § 269 BGB . Danach muss der von Ihnen beauftrage Jurist die Unterlagen in seinen Büroräumen zur Herausgabe bereithalten. Das Vorgehen, die Herausgabe der Beschlüsse gegen Quittung in seinen Büroräumen, ist rechtmäßig. Ein Anspruch aufgrund der bisherigen Rechnungen auf Übersendung und Übernahme der Portokosten durch den Anwalt besteht nicht, denn Portokosten können vom Anwalt neben den anderen Gebühren berechnet werden. Aber es ergibt sich kein Anspruch darauf, dass der Jurist bei Übernahme der Portokosten eine Versendung vornehmen muss.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.





Mit vorzüglicher Hochachtung


Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)





ANTWORT VON

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