Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Ansprüche aus Kauf einer Immobilie

21. März 2025 07:56 |
Preis: 51,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Schönen guten Tag,

Ich bin gerade in Kroatien, habe einen Kredit zum Kauf einer Immobilie in Anspruch genommen. Der Immobilieneigentümer wird meine Mutter sein.

Ich stehe unmittelbar vor der Trennung mit meiner Frau.
Noch leben wir in einem gemeinsamen Haushalt.
Das Trennungsjahr hat noch nicht begonnen.

Jetzt zur eigentlichen Frage:
Kann meine (noch) Frau Eigentumsansprüche für die jetzt gekaufte Wohnung machen. Ich habe den Kredit " nur" auf meinen Namen in Kroatien genommen und bekommen um meiner Mutter eine die Immobilie zu schenken.

Darf ich nach meiner Rückkunft aus Kroatien weiterhin in unsere gemeinsame Wohnung oder sollte ich mir sofort ein Hotel nehmen, bevor ich eine eigene Wohnung gefunden habe

Vielen Dank

21. März 2025 | 08:56

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,


da Sie nicht Eigentümer der Immobilie sind, kann Ihre Frau auch keine Ansprüche geltend machen.


Eigentumsansprüche könnte die Frau ohnehin nicht erheben. Aber im Rahmen des Zugwinnausgleichsverfahren, das im Rahmen einen Scheidungsverfahrens durchgeführt werden kann, wird die Wohnung, wenn Sie Eigentümer geworden wären, berücksichtigt werden.

Da im Zugwinnausgleichsverfahrens die Vermögenswerte ausgeglichen werden, würde der Wert der Wohnung berücksichtigt werden. Aber auch das kommt eben nicht in Betracht, da Sie nicht Eigentümer geworden sind.


Sie sollten aber nach Ihrer Rückkehr zunächst in die Wohnung zurückkehren. Das allein schon deswegen, weil Sie dann die Möglichkeit haben, Ihre persönlichen Gegenstände bei einem Auszug mitzunehmen. Zudem ist bei Ihrem Auszug auch der Hausrat zu verteilen.


Wenn Sie die Trennung herbeiführen wollen, kann dieses auch zunächst in der Wohnung erfolgen. Dabei ist wichtig, dass dann jeder Ehegatte für sich alleine wirtschaftet.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


ANTWORT VON

(2929)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Eine so ausführliche und schnelle Beantwortung ist mehr als lobenswert. Keine Rückfrage notwendig. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Erläuterung. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Wow hätte Noenals gedacht das ein Fremder Mensch für wenig Geld hier mir so Hilft vielen Dank. ...
FRAGESTELLER