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Anspruch auf vollen Jahresurlaub

14. Dezember 2021 12:55 |
Preis: 25,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich bin sozialversicherungspflichtig seit dem 01.06.2021 angestellt und habe für den 01.02.22 gekündigt. Habe ich Anspruch auf den vollen Jahresurlaub gemäß Paragraf 4 Bundesurlaubsgesetz? Oder nur anteilig?

14. Dezember 2021 | 13:27

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt beantworten.

§ 4 BUrlG regelt für den gesetzlichen Mindesturlaub das volle Entstehen nach sechs Monaten.

Sie haben damit Anspruch auf den vollen Urlaub von vier Wochen (§ 3 Abs. 1 BUrlG) mit Beginn des Dezembers, soweit Ihnen nicht schon anderweitig Urlaub gewährt wurde (§ 6 Abs. 1 BUrlG).


Ob vertraglich vereinbarter Mehrurlaub (über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus) voll oder nur anteilig zu gewähren ist, richtet sich nach dem Arbeitsvertrag, der mir nicht vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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