Mein Arbeitgeber besteht darauf, dass der in Anspruch genommene Urlaub "gereift" sein muss (Beispiel: 32 Tage Jahresurlaub = 2,6 Tage/Monat). Dies bedeutet, dass ich im Januar lediglich 2 Urlaubstage, im Februar 5 Urlaubstage, im März 7 Urlaubstage etc. beanspruchen kann.
Ich bin der Meinung, bereits im Januar den gesamten Jahresurlaub beanspruchen zu können, soweit keine betrieblichen Gründe vorhanden sind, die dies verhindern.
Im Arbeitsvertrag gibt es hierzu keine gesonderte Regelung. Ich gehöre dem Betrieb seit mehreren Jahren an.
Gibt es einen Gesetzesauszug, aus dem explizit hervorgeht ob man zu Beginn eines Jahres, Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub hat?