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Anspruch voller Jahresurlaub

28. März 2025 14:30 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Mein Arbeitgeber besteht darauf, dass der in Anspruch genommene Urlaub "gereift" sein muss (Beispiel: 32 Tage Jahresurlaub = 2,6 Tage/Monat). Dies bedeutet, dass ich im Januar lediglich 2 Urlaubstage, im Februar 5 Urlaubstage, im März 7 Urlaubstage etc. beanspruchen kann.

Ich bin der Meinung, bereits im Januar den gesamten Jahresurlaub beanspruchen zu können, soweit keine betrieblichen Gründe vorhanden sind, die dies verhindern.

Im Arbeitsvertrag gibt es hierzu keine gesonderte Regelung. Ich gehöre dem Betrieb seit mehreren Jahren an.

Gibt es einen Gesetzesauszug, aus dem explizit hervorgeht ob man zu Beginn eines Jahres, Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub hat?





28. März 2025 | 16:12

Antwort

von


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Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,


der Arbeitgeber irrt - so eine Einteilung ist nicht möglich und auch nicht mit § 1 BUrlG vereinbar.

Teilurlaub nach § 5 BUrlG betreffen den Fall nicht, sodass die vom Arbeitgeber vorgenommene Stückelung nicht rechtens ist.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


ANTWORT VON

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