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Annulierung Mitgliedschaft in der GKV rückwirkend bis April 2009

22. Juli 2010 22:42 |
Preis: 50€ Historischer Preis
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Sozialversicherungsrecht


Folgende Situation:
- Beginn Mitgliedschaft in der PKV 2003
- Befristetes Arbeitsverhältnis seit April 2008
- Vertragsänderung in Basisgehalt 4.000 € + Provision ab April 2009
- Aufnahme in die GKV ab April 2009
- Auslauf des befristeten Arbeitsvertrags 31.08.2009
- 1 Monat gemeldetet Arbeitslosigkeit
- Beginn befr. AV ab 01.10.2009 bis 31.12.2009 mit 5.300 € Gehalt
- Beginn befr. AV ab 18.01.2010 bis 14.02.2010 mit 5.000 € Gehalt
- Beginn unbefr. AV ab 15.02.2010 mit 4.426 € Gehalt
- 12.07.2010: Schreiben der GKV "Anullierung Ihrer Mitgliedschaft"

"Leider wurde nun festgestellt, dass für Sie keine Versicherungspflicht besteht. Wir bedauern daher sehr, dass Ihre Mitgliedschaft deshalb nicht wirksam werden kann. Lediglich für die Zeit Ihrer Arbeitslosigkeit .... Für diesen Zeitraum bleibt Ihre Mitgliedschaft bestehen. Falls noch nicht geschehen, setzen Sie sich bitte umgehend zur Klärung Ihres Versicherungsschutzes mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung."

Telefonate noch und nöcher: die private will prüfen, die gesetzliche will mich nicht und derweil sind meine zwei Kinder, meine Frau und ich theoretisch ohne Versicherung.
Die Verbraucherzentrale nennt das einen sehr komplexen Fall und rät mir zu einem Anwalt. Eventuell könne mir aus dem SGB 5 der §6, Absatz 4 helfen - ich verstehe ihn aber auch nicht wirklich. Ich solle nun einen rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern und dabei auf diesen Gesetzestext aufmerksam machen.

Unabhängig davon, wie die private reagiert, können wir uns gar keine PKV mehr leisten. Meine Frau wird jetzt demnächst erst wieder ins Berufsleben eintreten und ich bin somit Alleinversorger und möchte / "muss" in der GKV bleiben. Ist das realistisch?

Vielen Dank im Voraus für kurzfristige Unterstützung.

Eingrenzung vom Fragesteller
23. Juli 2010 | 09:18
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
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