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Anklage nach angeblicher Fahrerflucht trotz Widersprüchen

4. Dezember 2019 10:57 |
Preis: 30,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich bin Beifahrerin bei einer angeblichen Fahrerflucht gewesen. Wir waren einkaufen, beim Ausparken sollen wir angeblich ein anderes Auto gerammt haben. Dies haben drei unabhängige Zeugen ausgesagt, ein Ehepaar und eine Verkäuferin. Dabei waren die Zeugenaussagen eher widersprüchlich. Keiner von ihnen sprach von einem Knall oder gesehen zu haben, dass wir das Auto gerammt hätten. Der Schaden beläuft sich auf über 1700€, bei solch hohem Schaden sollte es jedoch zu einer Geräuschbildung gekommen sein. Neben den Zeugen soll es ein Video geben, dass jedoch unser Anwalt niemals einsehen durfte. Ein Screenshot des Videos zeigt, dass die Fahrerin sich hinter dem Fahrzeug befindet, also ausgestiegen sein muss. Jedoch ist der Bereich hinten am Auto von einem Busch verdeckt. So dass weder gesehen werden kann, was sie tut noch ob das andere Auto gerammt wurde. Da die Anzeige jedoch erst etliche Zeit später kam, können wir nicht sagen, was sie hinten am Auto tat. Sie betrachtete jedoch keine Unfallschäden, da es keinen Unfall gab. Der Schaden am Auto soll sich auf der rechten Seite befinden, da wir jedoch links ausscherten wie auf dem Screenshot zu sehen ist, ist dies physikalisch nicht möglich. Jetzt beschreibt die Staatsanwaltschaft das Vorgehen in etwa so: Wir seien rechts aus der Parklücke gefahren, dann hätten wir das Auto gerammt, wären zurück in die Parklücke gefahren, links ausgeschert, daraufhin wäre die Fahrerin ausgestiegen und weg gefahren. Dies ergibt jedoch keinen Sinn, auf der rechten Seite befinden sich hohe Bordsteine, wir hätten auf diesen aufgesetzt, bevor wir überhaupt das andere Auto berühren hätten können. Wir mussten das Auto bei der örtlichen Polizei vorfahren und begutachten lassen. Dabei wurden alte Schäden aufgenommen und vermessen. Der durchführende Polizist kam zu der Erkenntnis, dass die Schäden nicht mit der Tat übereinstimmen können. Unser Anwalt verhält sich passiv und sagte uns lediglich von Anfang an wir sollten jede Aussage verweigern. Ein eigenes Gutachten lehnt er ab, da dies einem Schuldeingeständnis gleich käme. Vor über einem Monat wurde der Fahrerin ein Entzug der Fahrerlaubnis angedroht, seitdem versuchten wir den Anwalt zu erreichen ohne Erfolg und ohne Rückruf. Seit gestern ist nun die Fahrerlaubnis entzogen worden. Die Frage ist nun, warum wird trotz solch vieler Widersprüche eine Anklage erhoben und eine Strafe vollzogen. Wie sollen wir weiter vorgehen?

4. Dezember 2019 | 11:46

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Wenn gegen die Fahrerin Anklage erhoben und zur Hauptverhandlung zugelassen wird, hat sie die Möglichkeit im Rahmen der Hauptverhandlung die eigene Sicht der Dinge zu schidern und ggf. Sie als Beifahrerin als Zeugin für den tatsächlichen Hergang zu schildern. Es kann dann ggf. auch eine Beweiserhebung durch ein technisches Sachverständigengutachten beantragt werden.

Bis dahin halte ich zunächst die Empfehlung Ihres Anwaltes, zu schweigen, für richtig, insbesondere da nach Ihrer Schilderung das Video noch nicht eingesehen werden konnte. Voreilige Angaben, die sich u.U. nicht mit dem Video decken, sollten möglichst vermieden werden.

Aktuell gehe ich davon aus, dass der Fahrerin die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden ist.

Nach § 111a Abs. 1 S. 1 StPO kann die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden, wenn dringende Gründe für die Annahme sprechen, dass die Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB entzogen wird. Diese liegen vor, wenn ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad gegeben ist, dass das Gericht die Fahrerin für ungeeignet zum Führen von Kfz halten und ihr die Fahrerlaubnis entziehen wird.

Gegen den Beschluss über die vorläufige Entziehung ist eine Beschwerde zulässig. In den meisten Fällen ist eine Beschwerde aber leider nicht zu empfehlen, da sich zum einen eine Verzögerung des Verfahrens ergibt, zum anderen die Gefahr besteht, dass sich der (hier nach Ihrer Schilderung noch ungeklärte, widersprüchliche) Sachverhalt zum Nachteil der Fahrerin durch die Entscheidung und Begründung der Beschwerdekammer verfestigt.

Derzeit sehe ich nur die Möglichkeit, dass Sie sich mit Ihrem Anwalt verständigen und die Hauptverhandlung vorbereiten. Sollte Ihnen das Vertrauen fehlen, könnten Sie einen Anwaltswechsel in Erwägung ziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


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