Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Wenn gegen die Fahrerin Anklage erhoben und zur Hauptverhandlung zugelassen wird, hat sie die Möglichkeit im Rahmen der Hauptverhandlung die eigene Sicht der Dinge zu schidern und ggf. Sie als Beifahrerin als Zeugin für den tatsächlichen Hergang zu schildern. Es kann dann ggf. auch eine Beweiserhebung durch ein technisches Sachverständigengutachten beantragt werden.
Bis dahin halte ich zunächst die Empfehlung Ihres Anwaltes, zu schweigen, für richtig, insbesondere da nach Ihrer Schilderung das Video noch nicht eingesehen werden konnte. Voreilige Angaben, die sich u.U. nicht mit dem Video decken, sollten möglichst vermieden werden.
Aktuell gehe ich davon aus, dass der Fahrerin die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden ist.
Nach § 111a Abs. 1 S. 1 StPO
kann die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden, wenn dringende Gründe für die Annahme sprechen, dass die Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB
entzogen wird. Diese liegen vor, wenn ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad gegeben ist, dass das Gericht die Fahrerin für ungeeignet zum Führen von Kfz halten und ihr die Fahrerlaubnis entziehen wird.
Gegen den Beschluss über die vorläufige Entziehung ist eine Beschwerde zulässig. In den meisten Fällen ist eine Beschwerde aber leider nicht zu empfehlen, da sich zum einen eine Verzögerung des Verfahrens ergibt, zum anderen die Gefahr besteht, dass sich der (hier nach Ihrer Schilderung noch ungeklärte, widersprüchliche) Sachverhalt zum Nachteil der Fahrerin durch die Entscheidung und Begründung der Beschwerdekammer verfestigt.
Derzeit sehe ich nur die Möglichkeit, dass Sie sich mit Ihrem Anwalt verständigen und die Hauptverhandlung vorbereiten. Sollte Ihnen das Vertrauen fehlen, könnten Sie einen Anwaltswechsel in Erwägung ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
Antwort
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