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Anhaltung von Ware vom Zoll

16. Mai 2022 23:15 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Hallo,

ich habe beim Klemmbausteinhersteller CADA mir Sets direkt beim Hersteller gekauft (waren zum Zeitpunkt des Kaufs teilweise nicht verfügbar in Deutschland). Nun wurde das Paket von Zoll einbehalten, mit der Begründung:
- Warenbeschreibung: Bausatz aus Kunststoff mit elekt. Steuerelemente gem. Urheberrecht der Unionsmarke "Lego"
- Es besteht der Verdacht, folgende Rechte verletzt sind:
- Urheberrecht und verwandte Rechte
- Verdachtsmoment: Aufgrund der vom Inhaber der Entscheidung zur Verfügung gestellten Informationen ergibt sich der Verdacht des Vorliegens einer schutzrechtsverletzenden Ware.

Ich bin ziemlich sicher, dass das hier keine Plagiate sind. Es gibt zwar ähnliche Fahrzeuge bei Lego, jedoch unterscheiden diese sich in Aussehen und der Umsetzung der Funktionalität diese von Lego. Das dritte Produkt ist ein Sonnensystem, dass Lego gar nicht im Programm hat/hatte.

Hier die Links zu den Artikeln bei einem deutschen Importeur (original zu finden bei https://decadastore.com/):
Solar System: https://www.freakware.de/en/p/solar-system-865-teile-cada-c71004w-a173889.htm
Bulldozer: https://www.freakware.de/en/p/fully-functional-excavator-1702-pcs-cada-c61056w-a173883.htm
Bagger: https://www.freakware.de/en/p/fully-functional-excavator-1702-pcs-cada-c61082w-a173882.htm

Vermutlich ähnlichsten Lego Modelle:
Solar System: kein ähnliches Model gefunden
Bulldozer: https://www.lego.com/de-de/product/app-controlled-cat-d11-bulldozer-42131
Bagger: https://www.lego.com/de-de/service/buildinginstructions/8043

Meine Fragen, wenn ich Widerspruch einlege gegen die Vernichtung vom Zoll, kommt dann automatisch ein Verfahren auf mich zu oder kann ich ein genaueres gut achten abwarten?
Falls nur gegen einzelne Set(s) der Anspruch gültig ist, kann ich den Rest wieder bekommen? Im Anschreiben ist nur vom Paket als ganzes die Rede.

Vielen Dank

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich sind die Verfahren beim Zoll und nachträgliche Ansprüche auf Schadensersatz verschieden. Wenn Sie Einspruch einlegen oder der Vernichtung zustimmen können jedesmal eine Abmahnung erfolgen. Stimmen Sie der Vernichtung nicht zu, kann dies aber in einer Abmahnung von Ihnen verlangt werden.

Sie sollten den Einspruch aber nur erheben, wenn Sie sich sicher sind. Als Laie fällt dies jedoch schwer, da ggf, einzelne Teile geschützt sein könnten, und wenn es nur ein Lenkrad ist. Das können Sie daher selber nicht prüfen. Sie sehen nur, dass es die Fahrzeuge bei L… nicht gibt, aber können nicht beurteilen, ob z.B. die Reifen kopiert wurden.

Sie können daher Akteneinsicht zusammen mit einem Anwalt verlangen, dann haben Sie ggf. nähere Erkenntnisse, ob das Anhalten falsch ist.
Ohne dies wird es schwierig und Sie könnten sich eklatant falsch verhalten und alles nur noch schlimmer machen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 17. Mai 2022 | 09:51

Hallo,

Danke für die Antwort. Könnten sie diesen Teil bitte noch mal erklären oder anders formulieren:

"Wenn Sie Einspruch einlegen oder der Vernichtung zustimmen können jedesmal eine Abmahnung erfolgen. Stimmen Sie der Vernichtung nicht zu, kann dies aber in einer Abmahnung von Ihnen verlangt werden."

Ich habe das nicht richtig verstanden. Kann in jedem Fall eine Abmahnung, egal ob ich der Vernichtung zustimme oder nicht? Und was ist damit gemeint, es kann eine Abmahnung von mir verlangt werden?

Viele Grüße und Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Mai 2022 | 11:13

Richtig, die Abmahnungen sind unabhängig vom Zollverfahren. Wenn Sie der Vernichtung nicht zustimmen kann dies nur zusätzlich verlangt werden, dann steigen auch ggf. die Kosten. Etwas aber zuzugeben ohne Akteneinsichtnahme ist jedoch ebenfalls nicht sinnvoll, daher mein Rat zur Einschaltung eines Anwaltes.

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