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Angeblischer Täuschungsversuch

16. November 2021 18:30 |
Preis: 50,00 € |

Schule, Hochschule, Prüfungen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Kann ich Widerspruch gegen die Bewertung meiner Online-Prüfung als "nicht bestanden" wegen Täuschungsversuchs einlegen, obwohl ich nichts getan habe?

Es gibt noch keine gefestigte Rechtsprechung zu Online Prüfungen. Grundsätzlich trägt die Universität die Pflicht einen Täuschungsversuch zu beweisen. Nur bei einem Anscheinsbeweis, z.B. durch Benutzung unerlaubter Hilfsmittel, kann sich die Beweislast umkehren. Eine bloße Übereinstimmung falscher Antworten mit anderen Prüflingen reicht für einen Täuschungsvorwurf nicht aus. Daher sollte Widerspruch gegen die Prüfungsbewertung eingelegt und die Täuschung bestritten werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe das letzte Semester eine Prüfung online über unser Hochschulportal abgelegt. Die Studenten müssen während der Prüfung die Kamera anschalten.

Nach der Korrektur von der Klausur wurde meine Note nicht veröffentlicht und nachdem ich nachgefragt habe, wurde mir mitgeteilt dass ich einen Verdacht auf Täuschungsversuch habe. Ich wurde dann zu einer Anhörung eingeladen.
Der Professor hat mir die Situation erklärt: Bei der Prüfung gab es eine Aufgabe wo ich die Hälfte richtig und den Rest falsch hatte. Da es sich um eine rechenerische Aufgabe handelt, hatte ich eine Spalte mit 4 bis 5 Zahlen falsch.
Dann hat er mir 2 andere Ergebnisse von 2 anderen Studenten gezeigt, die die selben Fehlern wie ich hatten und meinte dass es auf keinen Fall ein Zufall sein kann. und danach durfe ich eine Stellungsnahme äußern.

Der Dozent hat mich dann gefragt wie ich auf diese Zahlen gekommen bin. Da ich die Prüfung vor 6 Monaten geschrieben habe, errinere ich mich überhaupt nicht wie ich die Aufgabe gelöst habe und habe ihm das gesagt vielleicht habe ich das von einer ähnlichen Aufgabe der Vorlesung auswendig gelernt und geantwortet.

Ich habe auch gesagt dass ich niemanden aus meinem Studiengang kenne der mit mir die Prüfung geschrieben hat und so einen Tat würde ich niemals tun.

Ich kann leider nicht beweisen wie ich die Aufgabe gelöst habe und dass ich meine Ergebnisse mit niemanden getauscht habe.

Nach der Anhörung wurde das Fach bei mir als nicht bestanden mit dem Grund "Täuschungsversuch" gewertet, obwohl ich nichts gemacht habe.

Die anderen Studenden sind laut dem Professor auch separat zur Anhörung eingeladen.
Da ich diese Studenten überhaupt nicht kenne, weiß ich nicht was sie da gesagt haben.

Ich finde es unfähr, dass sie mir einen täuschungsversuch vorwerfen und meine Stelungsnahme nicht berücksichtigen obwohl ich nichts getan habe.

Ich kann nicht nachvollziehen was jetzt von der Prüfungsamt und dem Professor enschieden wurde.

Ich würde gerne wissen was ich vornehmen soll und ob ich einen Widerspruch einlegen kann.
Wie kann ich dann meine Unschuld beweisen?

Ich wäre für eine Hilfe sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

16. November 2021 | 19:10

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vorwegschicken möchte ich zunächst, dass es zu diesen Themengruppen der Täuschungsversuche bei online-Klausuren noch keine höhergerichtliche Rechtsprechung geben wird.

Online Klausuren werden, das liegt in der Natur der Sache, anfälliger für Täuschungsversuche sein und es bleibt abzuwarten, welche Maßstäbe die Rechtsprechung hier entwickeln wird.

Das aber ändert alles nichts an der Tatsache, dass nicht Sie beweisen müssen, dass Sie nicht getäuscht haben, sondern die Universität.

Nur in den Fällen eines Anscheinsbeweises, wenn also beispielsweise unerlaubte Hilfsmittel benutzt wurden, kann sich diese Beweislast zu Lasten des Prüflings verdrehen.

Allerdings liegt hier kein solcher Beweis vor, da Ihnen nicht mitgeteilt wurde, worin nun genau Ihre Täuschung liegen soll.

Die bloße Tatsache, dass bei Ihnen unkorrekte Zahlenreihen im Prüfungsergebnis befindlich sind, die auch bei 2 weiteren Teilnehmern befindlich sind, begründet diesen Verdacht noch nicht.

Es könnte genauso vorgekommen sein, dass Ihr Prüfungsergebnis auf anderen Wegen in die Arbeiten von anderen Prüflingen gelangt ist.

Manipulation und Hackerei sind heutzutage im Onlinebetrieb allgegenwärtig, so dass Sie auch -ohne es zu wissen- selbst Opfer einer Ausspähung geworden sein könnten.

So kann es sein, dass Ihr Computer gehackt wurde oder auch im Nachhinein Ihr Prüfungsergebnis erspäht wurde.

Die bloße Übereinstimmung einer Passage begründet aber diesen Täuschungsversuch Ihrerseits nicht.

Auch ohne Onlineklausur muss die Frage, wer von wem abgeschrieben hat, bzw. ein solcher Vorwurf, geklärt werden.


Deshalb sollten Sie hier Widerspruch gegen das Prüfungsergebnis bei der Universität einlegen und die Täuschung bestreiten.

Über einen Anwalt können Sie auch Akteneinsicht beantragen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Wilke

Rechtsanwalt


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