Angebliche Rauchbelästigung
10. Dezember 2004 18:08
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Preis:
30€
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Beantwortet von
in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
1980 sind wir in unser Haus eingezogen und am 24. 12. 1980 brannte unser offener Kamin zum ersten Mal. Diese Feuerstätte wurde immer wieder und gern über Jahre genutzt, ohne daß es zu Beschwerden kam.
Im Jahr 2000 haben wir dann, auch um die Heizkraft des Holzes besser auszunutzen, eine Kamin-Kassette von einer Fachfirma einbauen lassen, und zwar nach Bauart 1, was bedeutet, daß diese Feuerstätte wie eine geschlossene Feuerstätte (z. B. Kachelofen) betrieben werden kann.
Einfügen muß ich jetzt, daß es inzwischen - verteilt über einige Jahre - mit dem betreffenden Nachbarn zu einigen Streipunkten gekommen war, z. B. betreffend die gemeinsame Grundstücksgrenze - die hatte sich durch eine Aufschüttunng, durch mangelhafte Befestigung der Böschung, auf unser Grundstück "Verschoben". Ein Baum sollte von uns gefällt werden, der sich aber als Grenzbaum erwies und heute noch steht, da er sich weigert diesen auf seine Kosten zu entfernen. - Das zu den gröbsten Querelen.
Kurz nachdem wir die Heiz-Kassette in Betrieb genommen hatten, klingelte es abens an der Haustür und der Nachbar bemängelte, daß der Rauch der aus dem Schornstein stiegt, wohl nicht in Ordnung sei, wahrscheinlich sei unser Brennmaterial nicht in Ordnung und er wollte gern auch mal sehen, wo wir das denn wohl lagerten. (Natürlich haben wir das abgelehnt)
Daraufhin baten wir den Bez. Schornsteinfegermeister den Einbau der neuen Kassette abzunehmen - wie vorgeschrieben - mit dem Ergebnis, daß er einen äußerst sauberen und fachgerechten Einbau bescheinigte.
Bei der Gelegenheit baten wir ihn auch die Restfeuchte unseres Brennholzes zu messen. Zwei Stücke Holz ergaben 9 bzs. 11 % Restfeuchte. 20 % hätten sein sein dürfen.
Wir haben also die ganzen Jahre bis jetzt weiter die Feuerstätte betrieben mit nur über Jahre abgelagertem Brennholz aus heimischer nachhaltiger Waldbewirtschaftung.
Jetzt hat der Nachbar das Bauamt eingeschaltet, das wiederum den gleichen Schornsteinfegermeister zu uns zur Überprüfung schickte. Er befand, das alles in Ordnung war.
In seinem Bericht an das Bauamt, den er uns als Kopie zur Verfügung stellte, schreibt er allerdings am Schluß, daß man der Beschwerde des Nachbarn im erheblichem Umfang Abhilfe verschaffen könne, wenn durch die Schutzabdeckung des Schornsteines ein Rohr zur Verlängerung eingesetzt würde. - Und das wollen wir eben nicht aus optischen und finanziellen Erwägungen. - Zumal es sich hier um einen Querunlanten handelt - und diese Feststellung haben wir nicht allein gemacht.
Fakt ist auch, daß in Nachbarschaft (100 m im Umkreis) ca. in 10 Wohnhäusern ebenfalls offene Feuerstätten vorhanden sind.
Fakt ist auch, wenn unser Kamin in dieser Jahreszeit einmal nicht in Betrieb ist, dennoch in den Nachbarstraßen der Geruch von Holzbrand wahrgenommen werden kann.
Weiterhin ist es eine Tatsache, die wir jetzt ständig überprüfen, daß aus unserem Schornstein kein Rauch - nach dem Anheizen geringer Rauch - aufsteigt. Während der Kamin betrieben wird ist lediglich ein Flimmern über dem Schornstein wahrzunehmen.
Vom Bauamt haben wir bisher nichts gehört, das wird noch kommen, aber es ist zu vermuten, daß sich das Amt hinter den Bericht des Schornsteinfegers stellen wird.
Was können Sie uns dazu raten?
10. 12. 2004