Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die örtliche Satzung konkretisiert das Bundesrecht, wenn die Sache Landessache ist. Bundesrecht geht vor, wenn jedoch hier keine konkrete Regelung zu finden ist, weil eine Regelungslücke vorliegt, kann diese konkret durch das Landesrecht gefüllt werden.
Die müssen daher durch einen Anwalt eine Prüfung beider Normen vornehmen lassen. Man müsste konkret sehen, wann die Satzung erlassen wurde und auch die Zulässigkeit prüfen. Sollte hier keine Konkretisierung sondern ein Widerspruch zu dem Landesgesetz vorliegen, so können Sie gegen die Satzung vorgehen. Kompliziertes Verfahren - also nicht hier über das Portal möglich.
Damit rate ich kurzfristig einen Anwalt einzuschalten. Ob das aber die Kosten in Ihrer Sache rechtfertigt, müssen Sie entscheiden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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