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Anfrage Finanzamt beim Arbeitgeber

12. Januar 2010 08:32 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch

Zusammenfassung

Muss ich es hinnehmen, dass das Finanzamt meinen Arbeitgeber um Auskünfte bittet, obwohl ich bereits mitgeteilt habe, dass mein Arbeitgeber keine Bescheinigungen ausgibt und keine Auskünfte erteilt?

Ja, das Finanzamt ist berechtigt, Nachfragen beim Arbeitgeber zu stellen, wenn Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Angaben bestehen.

Im Zusammenhang mit der Absetzung eines PC bei der Steuererklärung habe ich dem Finanzamt mitgeteilt, daß mein Arbeitgeber diesbezüglich keine Bescheinigungen ausgibt und auch keine Auskünfte erteilt.
Ungeachtet dieses Hinweises hat nun das Finanzamt meinen Arbeitgeber angeschrieben und um Auskünfte gebeten.

Muß ich mir das gefallen lassen?
Wer haftet für die Nachteile, die mir für meine berufliche Laufbahn entstehen?






Sehr geehrter Fragesteller,

ich möchte Ihre Frage anhand des von Ihnen dargestellten Sachverhaltes und des ausgelobten Einsatzes wie folgt beantworten:

Das Finanzamt ist durchaus berechtigt Nachfragen beim Arbeitgeber zu erheben, wenn Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Angaben bestehen.

Nicht ganz klar ist mir, wie Ihnen hierdurch Nachteile für Ihre berufliche Laufbahn entstehen sollen.
Wahrscheinlich geht es um die Frage inwiefern Sie einen PC außerhalb des Arbeitsplatzes nutzen müssen für Ihren Beruf und ob der Arbeitgeber hierzu Zuschüsse gezahlt hat.

Durch diese Anfrage dürften Ihnen keine Nachteile entstehen, zudem die Nachfragen des Finanzamtes berechtigt sind.

Rückfrage vom Fragesteller 13. Januar 2010 | 11:48

Es geht mir nicht um das Recht des Finanzamtes, Fragen zu stellen.
Die zuständigen Mitarbeiter in einem Großunternehmen können nicht für tausende Angestellte Fragen des Finanzamtes beantworten. Das ist nicht der Job, für den sie bezahlt werden. Dieser Sachverhalt wurde dem Finanzamt mitgeteilt. Wenn daraufhin trotzdem Fragen gestellt werden, ist das aus meiner Hinsicht nicht förderlich.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. Januar 2010 | 11:57

Sehr geehrter Fragesteller,

wie gesagt, Sie haben keinen Anspruch darauf diese Fragen des FA zu unterbinden. Wenn die Fragen nicht beantwortet werden führt dies üblicherweise zum Verlust des Werbungskostenabzuges, so dass Ihnen daran gelegen sein sollte den Sachverhalt gegenüber dem Finanzamt aufzuklären.

Mit freundlichen Grüßen

Haberbosch

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