Sehr geehrter Fragesteller,
ich möchte Ihre Frage anhand des von Ihnen dargestellten Sachverhaltes und des ausgelobten Einsatzes wie folgt beantworten:
Das Finanzamt ist durchaus berechtigt Nachfragen beim Arbeitgeber zu erheben, wenn Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Angaben bestehen.
Nicht ganz klar ist mir, wie Ihnen hierdurch Nachteile für Ihre berufliche Laufbahn entstehen sollen.
Wahrscheinlich geht es um die Frage inwiefern Sie einen PC außerhalb des Arbeitsplatzes nutzen müssen für Ihren Beruf und ob der Arbeitgeber hierzu Zuschüsse gezahlt hat.
Durch diese Anfrage dürften Ihnen keine Nachteile entstehen, zudem die Nachfragen des Finanzamtes berechtigt sind.
Es geht mir nicht um das Recht des Finanzamtes, Fragen zu stellen.
Die zuständigen Mitarbeiter in einem Großunternehmen können nicht für tausende Angestellte Fragen des Finanzamtes beantworten. Das ist nicht der Job, für den sie bezahlt werden. Dieser Sachverhalt wurde dem Finanzamt mitgeteilt. Wenn daraufhin trotzdem Fragen gestellt werden, ist das aus meiner Hinsicht nicht förderlich.
Sehr geehrter Fragesteller,
wie gesagt, Sie haben keinen Anspruch darauf diese Fragen des FA zu unterbinden. Wenn die Fragen nicht beantwortet werden führt dies üblicherweise zum Verlust des Werbungskostenabzuges, so dass Ihnen daran gelegen sein sollte den Sachverhalt gegenüber dem Finanzamt aufzuklären.
Mit freundlichen Grüßen
Haberbosch