Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne auf Grundlage der angegebenen Informationen im Rahmen einer Erstberatung verbindlich wie folgt beantworten möchte
Müssen wir für die Bewilligung der Niederlassungerlaubnis eine Grundsicherung im Alter für meine Ehefrau nachgeweisen?
Ja Sie müssen eine angemessene Altersversorgung nachweisen.
Wenn ja, wie muss diese aussehen? Würde eine Basisrente (Rürup-Rente) ausreichen und welche Anforderung würde an diese Gestellt werden. Z.b. ist ein Auszahlungsbeginn ab 62 Jahren möglich, und müsste eine Beitragsgarantie im Versicherungsvertrag gegeben sein?
Notwendig ist eine angemessene Altersvorsorge, d.h. bei Vollendung des 67. Lebensjahres muss entweder eine monatliche Rente von 1.280,06 Euro (für mindestens 12 Jahre) erhalten oder ein Vermögen von 187.682,00,00 Euro vorhanden sein.
Der Nachweis einer angemessenen Altersversorgung kann erbracht werden durch:
- eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung
- eigenes Vermögen
- erworbene Rentenanwartschaften oder
- Betriebsvermögen
Es genügt, wenn die Voraussetzung der Altersvorsorge durch einen Ehegatten erfüllt wird (§9 Abs. 3 S. 1 AufhG).
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer kostenlosen Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann auch unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc.
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Bitte beachten Sie, dass die Ergänzung oder Änderung des Sachverhalts zu einer vollkommen anderen rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Bergmann
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Bergmann
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Sehr geehrter Herr Bergmann,
danke für Ihre ausführliche Auskunft. Ist der Punkt
- eigenes Vermögen
so zu verstehen, dass bei einem hohen Haushaltsvermögen (in Form von Bankguthaben, Aktien, Anleihen) z.B. 500.000,00 EUR im Alter von 30 Jahren, und fortlaufendem hohem Einkommen (mit hoher Sparrate) davon ausgegangen wird, dass die Altersversorgung sichergestellt ist und eine Basisrente für die Bewilligung der Niederlassungserlaubnis nicht notwendig ist?
Ist für die Behörde also die positive Prognose wichtig und nicht alleine der Punkt, dass das Vermögen bis zur Vollendung des 67 Lebensjahr vor dem eigenen Zugriff geschützt ist (so wie es bei einer Basisrente der Fall wäre)?
Danke im Voraus
Das Vermögen in Höhe von ein Vermögen von 187.682,00 Euro muss tatsächlich vorhanden sein. Ob das Vermögen geschützt ist spielt keine Rolle.
Oder es wurde eben eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung abgeschlossen die eine monatliche Rente in Höhe 1280,06 Euro für mindestens 12 Jahre bei Erreichen des 67. Lebensjahrs garantiert.